Sparte Handel

Gebührenerhöhung im bargeldlosen Zahlungsverkehr - DG COMP

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21.09.2023

Die Bundessparte Handel setzt sich gemeinsam mit EuroCommerce, dem Europäischen Dachverband des Handels, seit vielen Jahren für faire Gebühren im bargeldlosen Zahlungsverkehr ein. Im Jahr 2015 ist es auf europäischer Ebene mit der Verordnung zur Interchange-Fee gelungen, dass die Gebühren im bargeldlosen Zahlungsverkehr reguliert wurden – mit dem Ziel, eine Gebührensenkung zu erreichen. Diese Aktivitäten erhalten jetzt einen herben Rückschlag, weil außerhalb der regulierten Interchange-Gebühren die anderen Gebührenkomponenten („Card Scheme Fee“) nicht reguliert sind.  

Seit dem 01.01.2021 wurden diese Gebühren im bargeldlosen Zahlungsverkehr bei Debit-Karten (Maestro, Debit Mastercard) im Durchschnitt um drei Basispunkte (=0,03 %) erhöht. Die aktuelle Gebührenerhöhung resultierte primär aufgrund der sog. "Card Scheme Fee Erhöhung" von US-Kartensystemunternehmen Mastercard von 0,034 % auf 0,063 %; aber auch bei Visa ist es in den letzten Jahren zu erheblichen Gebührenerhöhungen genommen.

Die Erhöhung der Gebühr um drei Basispunkte führte im Handel zu erheblichen Mehrkosten, EuroCommerce rechnet für den gesamten Handel in Europa mit EUR 100 Mio. Mehrkosten. Die in diesem Zusammenhang von EuroCommerce in Auftrag gegebene Studie zeigt deutlich, dass Kartenunternehmen die Fees in den letzten Jahren erheblich erhöht haben. (Folie 25; CMSPI Zephyre - Scheme Fee Study final.pdf (eurocommerce.eu)

Action: Nach mehreren Interventionen unseres Partners EuroCommerce, möchte die Kommission nun weitere Informationen zu den vorgebrachten Beschwerden. Es besteht daher die Möglichkeit, dass sich die Mitglieder direkt an die Generaldirektion Wettbewerb ( DG COMP) wenden und dort persönliche Erfahrungen teilen. Konkret geht es um die Gebührenentwicklung, welche Händler in den letzten 3-4 Jahren für Kartentransaktionen bezahlt haben. (Die hierfür relevante Mailadresse lautet COMP-D1-MAIL@ec.europa.eu.)