Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz (WHeizKG)
1. Novellierung WHeizKG 2015
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Das neue Heizungs- und Klimaanlagengesetz trat am 5. Juni 2016 in Kraft. In diesem Gesetz wurde der Rauchfangkehrer als Überwachungsstelle eingesetzt. Als Überwachungsstelle hat er unter anderem auch zu prüfen, ob für jede Neuanlage ein Anlagendatenblatt (Anlage 1 WHeizKG 2015), siehe
- Beilage A ANLAGENDATENBLATT (PDF) (laut Entgeltverordnung),
und bei Anlagen über 20 kW auch ein Nachweis hinsichtlich der Kesseldimensionierung im Verhältnis zum Heizwärmebedarf des Gebäudes (Anlage 3 WHeizKG 2015), siehe
- Beilage B PRÜFBERICHT KESSELDIMENSIONIERUNG – EMPFEHLUNGEN ZUR VERBESSERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ (PDF) (laut Entgeltverordnung),
vorhanden ist.
Ohne diese Unterlagen kann der Rauchfangkehrer keinen positiven Endbefund erstellen.
Um die Erstellung eines Endbefundes für unsere Kunden nicht zu verzögern, müssen diese Nachweise unmittelbar nach Montage einer neuen Gasfeuerstätte an den zuständigen Rauchfangkehrer gemailt werden. Der Rauchfangkehrerbetrieb sendet im Gegenzug seine Endbefunde unverzüglich per Email an Wiener Netze und in CC an den Installateur, damit das Installationsunternehmen die Installationsanzeige „mit Probebetrieb“ bei den Wiener Netzen einreichen kann.
Weiters ist innerhalb von vier Wochen ab Inbetriebnahme eine Abgasmessung durch ein befugtes Prüforgan durchzuführen und mittels Prüfbefund und Prüfplakette wie gehabt zu bestätigen. Die neuen Prüfplaketten erhalten Sie wie bisher bei der Genossenschaft der Rauchfangkehrer mit Ihren Firmendaten (Anlage 4 WKHG) siehe
- Beilage C PRÜFPLAKETTE (PDF) (laut Entgeltverordnung).
Kontakt für die Prüfplakette
EWG „Wr. Rauchfangkehrermeisterschaft“
E office@ewg.wien
T +43 1 317 25 71
Dietrichsteingasse 4
1090 Wien
Die neuen Emissionsgrenzwerte wurden im Abschnitt 4 festgesetzt, siehe
- Beilage D EMISSIONSGRENZWERTE UND ABGASVERLUSTE (PDF) und
- Beilage E PRÜFBERICHT FÜR FEUERUNGSANLAGEN (PDF) (laut Entgeltverordnung).
um die Erstellung eines Endbefundes für unsere Kunden nicht zu verzögern, müssen diese Nachweise unmittelbar nach Montage einer neuen Gasfeuerstätte an den zuständigen Rauchfangkehrer gemailt werden. Der Rauchfangkehrerbetrieb sendet im Gegenzug seine Endbefunde unverzüglich per Email an Wiener Netze und in CC an den Installateur, damit das Installationsunternehmen die Installationsanzeige „mit Probebetrieb“ bei den Wiener Netzen einreichen kann.
Weiters ist innerhalb von vier Wochen ab Inbetriebnahme eine Abgasmessung durch ein befugtes Prüforgan durchzuführen und mittels Prüfbefund und Prüfplakette wie gehabt zu bestätigen. Die neuen Prüfplaketten erhalten Sie wie bisher bei der Genossenschaft der Rauchfangkehrer mit Ihren Firmendaten (Anlage 4 WHeizKG).