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Person mit Bart hält Kabel mit Messgerät verbunden kopfüber an Lüftungsgerät
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Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Landesinnung

Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz (WHeizKG)

1. Novellierung WHeizKG 2015

Lesedauer: 1 Minute

09.01.2025

Inhaltsverzeichnis

    Das neue Heizungs- und Klimaanlagengesetz trat am 5. Juni 2016 in Kraft. In diesem Gesetz wurde der Rauchfangkehrer als Überwachungsstelle eingesetzt. Als Überwachungsstelle hat er unter anderem auch zu prüfen, ob für jede Neuanlage ein Anlagendatenblatt (Anlage 1 WHeizKG 2015), siehe

    und bei Anlagen über 20 kW auch ein Nachweis hinsichtlich der Kesseldimensionierung im Verhältnis zum Heizwärmebedarf des Gebäudes (Anlage 3 WHeizKG 2015), siehe

    vorhanden ist.

    Achtung

    Ohne diese Unterlagen kann der Rauchfangkehrer keinen positiven Endbefund erstellen.

    Um die Erstellung eines Endbefundes für unsere Kunden nicht zu verzögern, müssen diese Nachweise unmittelbar nach Montage einer neuen Gasfeuerstätte an den zuständigen Rauchfangkehrer gemailt werden. Der Rauchfangkehrerbetrieb sendet im Gegenzug seine Endbefunde unverzüglich per Email an Wiener Netze und in CC an den Installateur, damit das Installationsunternehmen die Installationsanzeige „mit Probebetrieb“ bei den Wiener Netzen einreichen kann.

    Weiters ist innerhalb von vier Wochen ab Inbetriebnahme eine Abgasmessung durch ein befugtes Prüforgan durchzuführen und mittels Prüfbefund und Prüfplakette wie gehabt zu bestätigen. Die neuen Prüfplaketten erhalten Sie wie bisher bei der Genossenschaft der Rauchfangkehrer mit Ihren Firmendaten (Anlage 4 WKHG) siehe

    Kontakt für die Prüfplakette

    EWG „Wr. Rauchfangkehrermeisterschaft“
    E office@ewg.wien
    T +43 1 317 25 71
    Dietrichsteingasse 4
    1090 Wien


    Die neuen Emissionsgrenzwerte wurden im Abschnitt 4 festgesetzt, siehe

    um die Erstellung eines Endbefundes für unsere Kunden nicht zu verzögern, müssen diese Nachweise unmittelbar nach Montage einer neuen Gasfeuerstätte an den zuständigen Rauchfangkehrer gemailt werden. Der Rauchfangkehrerbetrieb sendet im Gegenzug seine Endbefunde unverzüglich per Email an Wiener Netze und in CC an den Installateur, damit das Installationsunternehmen die Installationsanzeige „mit Probebetrieb“ bei den Wiener Netzen einreichen kann.

    Weiters ist innerhalb von vier Wochen ab Inbetriebnahme eine Abgasmessung durch ein befugtes Prüforgan durchzuführen und mittels Prüfbefund und Prüfplakette wie gehabt zu bestätigen. Die neuen Prüfplaketten erhalten Sie wie bisher bei der Genossenschaft der Rauchfangkehrer mit Ihren Firmendaten (Anlage 4 WHeizKG).

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