Ältere Person mit weißen Bademantel hält einen Gehstock, während eine zweite Person die Hände stützend um sie legt, beide blicken freudig in die Kamera
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Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Landesinnung

Barrierefreie Bäder – Förderkriterien und Mindestanforderungen

Zu beachten ist insbesondere, dass die Förderung eine Objektförderung ist

Lesedauer: 1 Minute

19.12.2023

Mindestanforderungen erfüllen und Reklamationen vermeiden

Um Reklamationen bei zur Förderung eingereichten barrierefreien Bädern, insbesondere bei den Einstiegshöhen zu vermeiden, stellen wir Ihnen die Richtlinien der MA 25 (Magistratsabteilung 25 – Gruppe Stadterneuerung – Referat Bau- und Installationstechnik) zur Verfügung. Beachten Sie die Anforderungen, damit die Objektförderungen bewilligt werden. („Mindestanforderungen beim Umbau von Sanitärräumen“ Seite 5 und 6)

Missverständnissen vorbeugen

Stellen Sie dieses Informationsblatt am besten auch Ihren Kunden zur Verfügung, damit es nicht bereits im Vorfeld zu Missverständnissen kommt und Sie Ihren Hinweispflichten nachgekommen sind.

Unbedingt direkten Kontakt zur MA 25 suchen

Sollte aus baulichen Gründen kein bodenebener Einbau möglich sein, bitte unverzüglich, auf alle Fälle während der Bauarbeiten, mit der MA25 unter der
Telefonnummer +43 1 4000/25091, 25092, 25096 oder 25099 Kontakt aufnehmen, um eine Klärung vor Ort vornehmen zu können.

Infopoint MA 25 für allgemeine weiterführende Fragen

Bei allgemeinen bzw. weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an den

Infopoint der MA 25/50
1200 Wien, Maria Restituta Platz 1/6.Stock
Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr

Infohotline T +43 1 4000/74860
Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr
(Tonbandansage, durch Drücken des entsprechenden Zahlencodes wird mit einem Mitarbeiter/ einer Mitarbeiterin verbunden) .