Barrierefreie Bäder – Förderkriterien und Mindestanforderungen
Zu beachten ist insbesondere, dass die Förderung eine Objektförderung ist
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Mindestanforderungen erfüllen und Reklamationen vermeiden
Um Reklamationen bei zur Förderung eingereichten barrierefreien Bädern, insbesondere bei den Einstiegshöhen zu vermeiden, stellen wir Ihnen die Richtlinien der MA 25 (Magistratsabteilung 25 – Gruppe Stadterneuerung – Referat Bau- und Installationstechnik) zur Verfügung. Beachten Sie die Anforderungen, damit die Objektförderungen bewilligt werden. („Mindestanforderungen beim Umbau von Sanitärräumen“ Seite 5 und 6)
Da es sich hier um eine Objektförderung und keine Personenförderung handelt müssen die Mindestanforderungen auch dann erfüllt werden, wenn sie für den derzeitigen Nutzer nicht notwendig erscheinen da diese für den nächsten Nutzer möglicherweise erforderlich sein kann. (Beispiel: Es muss ein Duschsitz laut Vorschrift montiert werden, auch wenn der derzeitige Nutzer im Rollstuhl duscht und daher keinen Duschsitz benötigt).
Missverständnissen vorbeugen
Stellen Sie dieses Informationsblatt am besten auch Ihren Kunden zur Verfügung, damit es nicht bereits im Vorfeld zu Missverständnissen kommt und Sie Ihren Hinweispflichten nachgekommen sind.
Unbedingt direkten Kontakt zur MA 25 suchen
Sollte aus baulichen Gründen kein bodenebener Einbau möglich sein, bitte unverzüglich, auf alle Fälle während der Bauarbeiten, mit der MA25 unter der
Telefonnummer +43 1 4000/25091, 25092, 25096 oder 25099 Kontakt aufnehmen, um eine Klärung vor Ort vornehmen zu können.
Infopoint MA 25 für allgemeine weiterführende Fragen
Bei allgemeinen bzw. weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an den
Infopoint der MA 25/50
1200 Wien, Maria Restituta Platz 1/6.Stock
Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr
Infohotline T +43 1 4000/74860
Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr
(Tonbandansage, durch Drücken des entsprechenden Zahlencodes wird mit einem Mitarbeiter/ einer Mitarbeiterin verbunden) .