Berufsfotografie, Landesinnung
Urheberrechtsgesetz-Novelle 2021
BGBl. 2021 / 244
Lesedauer: 1 Minute
15.11.2023
Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2021 – Urh-Nov 2021).
Ziele
- Anpassung freier Werknutzungen an das digitale und grenzüberschreitende Umfeld
- Verbesserung der Lizenzierungspraxis und Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu Inhalten
- Beitrag zu einem funktionsfähigen Markt für den Urheberrechtsschutz
- Förderung der grenzüberschreitenden Verfügbarkeit europäischer Hörfunk- und Rundfunksendungen
- Beitrag zu einem modernen Urhebervertragsrecht, das unfaire Knebelverträge verhindert und Künstlerinnen/Künstler gegenüber den Produktions- und Vertriebsgesellschaften stärkt
Die Änderungen sind mit 01.01.2022 in Kraft getreten.