Basis Info Urheberrecht
Booklet speziell für österreichische BerufsfotografInnen zum Urheberrecht
Lesedauer: 1 Minute
Urheberrechtlichen Schutz genießt jeder, der Werke von individuellem Charakter geschaffen hat. Das Urheberrecht verleiht dem Urheber die Möglichkeit, sich gegen die unautorisierte Vervielfältigung und Verbreitung zur Wehr zu setzen.
Urheberrechtlich geschützt sind nach dem Gesetzestext ua. „eigentümliche geistige Schöpfungen“ auf dem Gebiet der Fotografie. Darunter versteht man die individuelle Eigenart, die von der Persönlichkeit des Schöpfers verliehen wird und sich vom Alltäglichen abhebt. Auf einen künstlerischen oder ästhetischen Wert des Werkes kommt es nicht an. Im Bereich der Fotografie sind daher alle „durch ein photographisches oder durch ein der Photographie ähnliches Verfahren hergestellte Werke“ geschützt.
Wir dürfen informieren, dass die Bearbeitung des Booklets zur Aktualisierung der Geschlechterbezeichnung und des neuen Logos sowie der Bezeichnung der Landesinnung, derzeit in Bearbeitung ist.