Informationen zur Gründung eines Kleintransportgewerbes
Voraussetzungen für die Anmeldung des Kleintransportgewerbes
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Das Gewerbe für Klein-Transporteure ist ein freies Gewerbe, d.h. dass zur Erlangung eines Gewerbescheins keine besonderen Voraussetzungen oder Befähigungsnachweise über besondere Kenntnisse zu erfüllen sind. Wer die allgemeinen Voraussetzungen zur Ausübung eines Gewerbes erfüllt braucht lediglich die Ausübung des Gewerbes bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes anzumelden.
Es dürfen damit Güterbeförderungen mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3500 kg nicht übersteigt durchgeführt werden.
Dem Informationsblatt können Sie weitere Details zu den Voraussetzungen zur Gründung eines Kleintransportunternehmens entnehmen.