WKV: Erneut Versicherung gegen Naturkatastrophen gefordert
Zur gesetzlich geregelten Feuerversicherung soll der Bereich Naturkatastrophendeckung hinzugefügt werden, fordern der stellvertretende Spartenobmann Bank und Versicherung, Robert Sturn, und Dieter Bitschnau, Obmann der Sparte Information und Consulting.
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Damit hätten Betroffene erstmals einen Rechtsanspruch auf vollständige Entschädigungsleistungen. Dazu ist aber eine seit langem geforderte Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes notwendig. Die aktuelle Hochwassersituation zeigt einmal mehr die Dringlichkeit für eine Regelung.
„Aus der Sicht der Bevölkerung müssen von der Politik endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Existenzen im unternehmerischen und privaten Bereich vor den Auswirkungen von Naturkatastrophen schützen zu können“, betonen der stellvertretende Spartenobmann Bank und Versicherung, Robert Sturn und Dieter Bitschnau, Obmann der Sparte Information und Consulting. Denn die Schäden aus Naturkatastrophen können aktuell entweder gar nicht oder nur zu einer kleinen Summe versichert werden. Und die Unterstützung durch den Katastrophenfonds stellt in der Regel ebenso nur einen sehr kleinen Teil für Schäden im privaten Vermögen zur Verfügung. Dazu kommt, dass es auf die Hilfe aus dem Katastrophenfonds keinen Rechtsanspruch gibt.
Private Versicherungen stellen eine Möglichkeit zum Risikotransfer von Naturkatastrophen dar. Sie werden bislang in Österreich nur für einige Naturrisiken erfolgreich angeboten: Dazu zählen Sturmschäden und Hagel. Für andere Naturgefahren mit hohem Schadenspotential, wie Erdbeben, Hochwasser und Überschwemmungen, Vermurungen oder Lawinen gibt es in Österreich keine gleichermaßen gut funktionierenden Versicherungsmärkte zur Übertragung von Risken. Es werden zurzeit für die zuletzt genannten Katastrophen keine oder nur sehr geringe Versicherungssummen angeboten. Je höher das Risiko wird, umso geringer werden dieses Summen oder es werden gar keine Deckungen angeboten.
„Unser Vorschlag ist es, die bestehenden Deckungen in der Feuerversicherung, um eine Naturkatastrophen-Deckung zu erweitern. Diese oder ähnliche Lösungen gibt es bereits in Frankreich, Belgien, Spanien oder in der Schweiz“, sagt Sturn.
„Dazu müssen aber endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen so adaptiert werden, hierfür ist eine Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes notwendig“, betont IC-Spartenobmann Bitschnau. Bisher schwer kalkulierbare Risiken werden so kalkulierbar und damit versicherbar. Die von Naturkatastrohen-Ereignissen betroffenen Menschen hätten dann endlich einen Rechtsanspruch auf vollständige Entschädigungsleistungen. Das Wirtschaftsparlament in der Wirtschaftskammer Vorarlberg hat dazu bereits im Herbst letzten Jahres einen Antrag verabschiedet mit der Forderung an Bund und Land, diese gesetzlichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen.