Wirtschaftskammer für Verlängerung und Anpassung der Schwellenwerteverordnung
WKV: Wichtiges Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleinerer Betriebe und der regionalen Wertschöpfung.
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Die aktuelle Schwellenwerteverordnung läuft mit 30. Juni 2023 aus. Diese ermöglicht es dem Bund, Ländern und Gemeinden, Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu 100.000 Euro direkt an ein Unternehmen zu vergeben. Außerdem gilt im Baubereich bis zu einer Million Euro das unbürokratische „nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung“, bei dem zumindest drei Unternehmen zur Angebotslegung eingeladen werden.
„Das macht die Schwellenwerteverordnung für die heimische Wirtschaft zu einem unverzichtbaren Instrument. Denn es ist extrem wichtig, dass sich auch kleinere Betriebe aus der Region ohne übergroßen Bürokratieaufwand um öffentliche Aufträge bewerben können“, sagt Wirtschaftskammer-Präsident Wilfried Hopfner, der sich wie Bernhard Feigl, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk, klar für die Verlängerung der Schwellenwerteverordnung ausspricht, wie sie auch geschlossen von den Bundesländern sowie dem Städte- und Gemeindebund gefordert wird.
Bernhard Feigl: „Der Bau ist unsere Konjunkturlokomotive und zieht viele vor- und nachgelagerte Branchen mit. Gerade jetzt gerät die Baukonjunktur durch schwierige Finanzierungsbedingungen massiv unter Druck. Da ist es wichtig, dass Aufträge der öffentlichen Hand nicht durch fehlende Planungssicherheit verzögert werden.“
Werte anheben
Zudem betont Feigl die Notwendigkeit, die Schwellenwerte anzupassen. „Seit 2009 sind die Schwellenwerte unverändert geblieben. Eine Anhebung der Werte, die die Inflationsentwicklung berücksichtigt, wäre dringend erforderlich. Das würde die regionale Wertschöpfung stärken, die Chancen von heimischen Handwerksbetrieben erhöhen und somit zur Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der Region beitragen“, ist der Spartenobmann überzeugt.