Netzwerk der Sales Agents eröffnet Unternehmen tolle Absatzchancen
© Frederick Sams

Vorarlberger Sales Agents vermitteln zwei Milliarden Euro Warenwert

Strukturerhebung zeigt Leistung der Handelsagent:innen in Vorarlberg auf. Sales Agents sind Verkaufsprofis und eröffnen Unternehmen tolle Absatzchancen.

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Aktualisiert am 08.08.2024

Die Handelsagent:innen in Vorarlberg - neuerdings auch Sales Agents genannt - sind nicht nur Verkäufer:innen aus Leidenschaft, sondern verfügen vor allem über eine Vielzahl von Branchenkontakten, sowohl national als auch international. Damit sind sie für Unternehmen ein unverzichtbarer und verlässlicher Partner bei der Erschließung neuer Märkte.

Insgesamt gibt es in Vorarlberg rund 200 Sales Agents mit einer durchschnittlichen Branchenerfahrung von 25 Jahren. Ihre Anzahl ist trotz wirtschaftlicher Veränderungen und der Pandemie in den vergangenen Jahren weitestgehend stabil geblieben. „Das zeigt, dass wir für unsere Business Partner in Industrie und herstellendem Gewerbe auch weiterhin wichtige Partner sind und beim Absatz ihrer Produkte eine große Rolle spielen“, interpretiert Alwin Immler, Fachgruppenobmann der Vorarlberger Handelsagenten, die neuesten Zahlen und ergänzt: „Im Schnitt vertreten wir Agenten fast fünf Businesspartner und vertreiben damit jährlich Waren im Wert von rund zwei Milliarden Euro“. Sales Agents leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung in Vorarlberg.

Die Strukturerhebung wurde im Frühjahr 2024 vom renommierten Linzer Market-Institut durchgeführt und zeigt auch auf, dass Sales Agents weiterhin und trotz der digitalen Möglichkeiten viel reisen müssen. An rund 80 Reisetagen im Jahr kommen dabei rund 40.000 Kilometer zusammen, die mit öffentlichen Verkehrsmittel oder E-Autos kaum effizient zu bewältigen sind. „Wir warten noch immer auf die - im Rahmen der Abschaffung der kalten Progression - in Aussicht gestellte Valorisierung der Angemessenheitsgrenze. Diese Anpassung ist umso wichtiger, da bereits rund zwei Drittel unserer Sales Agents bedingt durch die Preisentwicklungen auf Fahrzeuge mit einem Listenpreis von mehr 40.000 Euro zurückgreifen müssen“,  unterstreicht Immler eine langjährige Forderung der Branche. Die Angemessenheitsgrenze bezeichnet den Betrag, bis zu dem die Anschaffungskosten eines Fahrzeugs steuerlich abgeschrieben werden können. Bei Pkw und Kombis liegt die derzeitige Grenze bei 40.000 Euro.