Präsident Wilfried Hopfner
© WKV/Mauche

Technische Voranmeldung für Energiekostenzuschuss II gestartet

Wirtschaftskammer Vorarlberg begrüßt die Entwicklungen zum Energiekostenzuschuss II und betont, dass dieser keine Minute zu früh kommt. „Das Fenster für die technische Voranmeldung ist knapp“,  warnt WKV-Präsident Wilfried Hopfner. 

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Aktualisiert am 18.10.2023

Um die österreichischen Haushalte und Unternehmen zu entlasten, hat die Bundesregierung umfangreiche Anti-Teuerungsmaßnahmen in Umsetzung gebracht. „Für Unternehmen hat man sich im Dezember 2022 auf die Verlängerung des Energiekostenzuschuss I auf das vierte Quartal 2022, den Energiekostenzuschuss II und ein Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinunternehmen geeinigt“, betont WKV-Präsident Wilfried Hopfner und führt weiter aus: „Dass wir jetzt bis Mitte Oktober 2023 warten mussten, um den Unternehmerinnen und Unternehmern die zugesicherte Entlastung in Form einer ‚Voranmeldung‘ in Aussicht zu stellen, ist sehr bedauerlich“. Der Energiekostenzuschuss I wurde bereits an über 10.600 Betriebe in Höhe von rund 450 Millionen Euro ausbezahlt. Auch die Energiekostenpauschale haben bereits über 38.700 Unternehmen erhalten. Dabei wurden rund 25,8 Millionen Euro ausbezahlt.  

Wichtige Fristen für den EKZ II

Der Energiekostenzuschuss II wird, wie bereits der Energiekostenzuschuss I, von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt. Seit Montagabend (16. Oktober 2023) bis 2. November 2023 ist die Voranmeldung für Unternehmen im Fördermanager der aws möglich. Diese technische Voranmeldung ist für die spätere Antragsstellung des Energiekostenzuschusses (EKZ) verpflichtend, um die Abwicklung des Zuschusses noch innerhalb des befristeten Krisenrahmens der EU zu gewährleisten, der derzeit mit 31. Dezember 2023 endet. Der Antragsstart ist für den 9. November 2023 angesetzt. „Es handelt sich hierbei um den Start der nächsten Entlastungsphase für unsere heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer, auf welche die Wirtschaft eigentlich zu lange warten musste, da diese mit erheblichen Mehrkosten im Bereich Energie zu kämpfen haben“, betont der WKV-Präsident.  

Wichtige Eckdaten für den EKZ II

Die Expert:innen der WKV weisen darauf hin, dass sowohl bei der Voranmeldung als auch bei der Antragsstellung das Prinzip „first come, first served“ gilt. Die Antragsstellung gilt für beide Förderperioden. Förderperiode eins betrifft den Zeitraum 1. Jänner bis 30. Juni 2023; Förderperiode zwei betrifft den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2023.

Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro (1.500 Euro pro Förderperiode) bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden. Die Antragsphase für 2023 wird – vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission – am 9. November starten. Insgesamt gibt es fünf Förderstufen, wobei in Stufe eins und zwei das Kriterium der Energieintenstität entfällt.  

Es braucht rasche endgültige Richtlinien

„Das erneute Warten auf die Richtlinien der Europäischen Kommission zum EKZ II erschwert die Lage für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer weiter. Es braucht jetzt wirklich eine rasche Fixierung der Förderparameter“, schließt Hopfner.  

Für Kleinbetriebe mit bis zu einem Jahresumsatz von 10.000 Euro bis höchstens 400.000 Euro ist derzeit noch die Antragsstellung der Energiekostenpauschale für Energiemehrkosten im Jahr 2022 möglich. Ansuchen auf Förderungen sind im Zeitraum noch bis 30. November 2023, 18:00 Uhr, unter Verwendung des Unternehmensserviceportals (USP) einzubringen. Weitere Informationen hierzu unter https://www.energiekostenpauschale.at.