Rondo entscheidet sich für UVP-Verfahren für Reststoffkraftwerk
Neue Weichenstellung beim Projekt „Energieautonomie Frastanz“. In diesem Rahmen plant die Rondo Ganahl AG, auf ihrem Betriebsgelände in Frastanz ein Reststoffkraftwerk für eine unabhängige Energieversorgung zu bauen.
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Rondo hat sich dazu entschieden, im Bewilligungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb des geplanten Kraftwerks freiwillig den Weg einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu gehen. Dieses bedeutet größtmögliche Rechtssicherheit und in Folge eine bessere und effizientere Projektplanung. Der Bau eines Reststoffkraftwerks auf dem Betriebsgelände von Rondo in Frastanz und der Ausbau des Nahwärmenetzes sind die Kernpunkte der Initiative „Energieautonomie Frastanz“.
Rondo will mit dem Kraftwerk den entscheidenden Schritt raus aus der Verwendung fossiler Energieträger wie Öl und Gas machen und so einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das Unternehmen verfolgt damit weiterhin das Ziel, ein zukunftsweisendes und im Einklang mit allen rechtlichen Voraussetzungen umsetzbares Projekt zu realisieren.
Rechtssicherheit durch UVP-Verfahren
„Wir müssen unsere Energieversorgung selbst in die Hand nehmen und uns unabhängig von Energieimporten aus dem Ausland machen. Daher haben wir uns im Bewilligungsverfahren für das Kraftwerk nun freiwillig für eine Umweltverträglichkeitsprüfung entschieden. Die UVP ist eine objektive, unabhängige und umfassende Umweltprüfung durch externe Experten. Das Verfahren bedeutet für alle Klarheit und vor allem Rechtssicherheit, auch wenn damit für uns ein beachtlicher Mehraufwand und ein zusätzlicher Zeitverzug verbunden sind“, begründet Hubert Marte, Vorstandsvorsitzender der Rondo Ganahl AG, stellvertretend für alle Projektbeteiligten diese wichtige, neue Weichenstellung. Die Entscheidung fällt auch vor dem Hintergrund, dass bislang nicht abschließend geklärt werden konnte, ob das Vorhaben UVP-pflichtig ist oder nicht.
Sicherstellung der Energieversorgung
Noch vergangenes Jahr hat die Landesregierung nach gründlicher, sachlicher Prüfung per Bescheid festgestellt, dass keine UVP-Pflicht besteht. Heuer im April hob das Bundesverwaltungsgericht als übergeordnete Instanz diese Entscheidung auf. Dabei bezieht sich das Höchstgericht in Wien unter anderem auf eine zwischenzeitlich geänderte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und verweist damit die Aufgabe, einen neuen Feststellungsbescheid zu erstellen, an das Land zurück. Eine neuerliche Entscheidung des Landes steht jedoch weiterhin aus und es ist für Rondo nicht absehbar, bis wann diese erfolgen wird. „Aber auch gegen einen neuen Feststellungsbescheid würde mit hoher Wahrscheinlichkeit Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Das gesamte Feststellungsverfahren birgt daher unserer Ansicht nach inzwischen zu große, vor allem rechtliche Unsicherheiten und eine Ungewissheit auf der Zeitachse, was für unser Projektteam zu enormen Planungsschwierigkeiten führt“, erklärt Marte weiter.
Das Reststoffkraftwerk und die Frage der zukünftigen Energieversorgung hat für Rondo eine sehr hohe Bedeutung. „Mit der Entscheidung, freiwillig den Weg eines UVP-Verfahrens zu gehen, wollen wir das Vertrauen und die Akzeptanz für dieses wichtige Zukunftsprojekt weiter erhöhen. Gleichzeitig bietet dieser Weg die Chance, nochmals alle potenziellen Wärmeabnehmer aus der Region im Projekt mitzunehmen, um hier einen größtmöglichen Nutzen bei der Versorgung mit regional erzeugter Wärmeenergie für Betriebe und Private zu erzielen“, bestätigt auch Udo Nachbaur, technischer Vorstand bei Rondo. Die von Rondo eingebrachten Anträge werden zurückgezogen. Die Projekteinreichung nach dem UVP-Gesetz wird zeitnah erfolgen.