Künftig können Absolvent:innen von 14 handwerksähnlichen Befähigungsprüfungen den Meistertitel in amtlichen Urkunden, wie Reisepass oder Führerschein, eintragen lassen
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Meistertitel für 14 weitere Befähigungsprüfungen beschlossen

Einen großen Erfolg für das Gewerbe und Handwerk stellt die Anfang Juli im Nationalrat beschlossene Gewerberechtsnovelle dar. Damit dürfen Gewerbetreibende, die in 14 handwerksähnlichen Gewerben erfolgreich eine Befähigungsprüfung abgelegt haben, ab September ebenfalls den Titel Meister bzw. Meisterin führen.

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Aktualisiert am 16.07.2024

Gewerbe und Handwerk-Spartenobmann Bernhard Feigl begrüßt diesen Vorstoß: „Der Meistertitel steht für höchste Qualifikation und Fachkompetenz! In der Öffentlichkeit hat kaum jemand den Unterschied zwischen Meisterprüfung und Befähigungsprüfung verstanden – jetzt ist es für ganz viele Berufe möglich, mit einem verständlichen und in der Bevölkerung akzeptierten und anerkannten Titel in der Öffentlichkeit sichtbar zu sein.“  

Konkret ist der Meistertitel, den bereits alle Meister:innen im Handwerk seit 2020 führen dürfen, nun auch für Gewerbe möglich die bisher schon als Handwerker wahrgenommen wurden, in denen aber aus historischen Gründen keine Meister-, sondern Befähigungsprüfungen abgelegt wurden. Das sind:

  • Elektrotechnik
  • Gas- und Sanitärtechnik
  • Kontaktlinsenoptik
  • Kosmetik (Schönheitspflege),Piercen und Tätowieren
  • Fußpflege
  • Massage
  • Bestattung
  • Vulkaniseur
  • Waffengewerbe (Büchsenmacher)
  • Sprengungsunternehmen  

Diese zehn handwerksähnlichen Gewerke sind künftig berechtigt, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ vor ihrem Namen in Kurzform (als „Mst.in“, „Mst.“) oder in vollem Wortlaut zu führen. Zudem ist die Eintragung gleich eines akademischen Grades in amtlichen Urkunden möglich. Die betreffenden Befähigungsprüfungen sind im nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) mindestens der Stufe 6 zugeordnet. Damit ist der Meistertitel dem akademischen „Bachelor“ gleichgestellt.  

Weitere eintragungsfähige Meistertitel gibt es nun auch für die vier der höchsten Berufsqualifikationen im Gewerbe und Handwerk, die schon bisher das Wort „Meister“ in der Bezeichnung führten. Das sind:

  • Baumeister:in  – Mst./Mst.in (BM)
  • Brunnenmeister:in – Mst./Mst.in (BrM)
  • Steinmetzmeister:in – Mst./Mst.in (StM)
  • Holzbau-Meister:in – Mst.in (HBM)