Klares Nein zu EU-Entwurf: mögliches Rauchverbot im Freien
In Bezug auf die jüngst kursierenden Berichte über ein mögliches Rauchverbot in Außenbereichen der Gastronomie äußert sich der Fachverband Gastronomie mit einem klaren Nein, da er zu wirtschaftlichen Einbußen und unerwünschten Verdrängungseffekten führen könnte. Es handelt sich bei dieser Initiative um einen Entwurf der EU-Kommission, der eine unverbindliche Empfehlung an die Mitgliedstaaten vorsieht.
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Insbesondere in den Außenbereichen von Gaststätten und klassischen Wirtshäusern hätte ein Rauchverbot gravierende Auswirkungen. „Wir gehen davon aus, dass es bei uns in Vorarlberg ein klares politisches Bekenntnis geben wird, keine zusätzlichen Regulierungen für die Gastronomie einzuführen“, erklären die Vorstände Mike Pansi und Stefan Köb, Fachgruppe Gastronomie, die sich kritisch gegenüber weiterer Bürokratie äußern. Sie betonen, dass derartige Maßnahmen gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten schädlich für die Branche seien und zur Abwanderung von Gästen in private Bereiche oder Vereinshäuser führen könnten. Außerdem könnte die Maßnahme zu einem Verdrängungseffekt führen, bei dem die Gäste beispielsweise gezwungen wären auf öffentliche Flächen außerhalb der Betriebe auszuweichen.
Harte Zeiten für Gastronomie
Die Gastronomie hat in den letzten Jahren zahlreiche Regulierungen durchlaufen, darunter das Rauchverbot in Innenräumen, welches für viele Betriebe hohe Kosten und Einbußen bedeutete. Eine Ausweitung auf die Außenbereiche, wie sie nun im Raum steht, wird als kontraproduktiv und übermäßig belastend bewertet. Die Fachgruppe Gastronomie fordert daher eine umfassende Folgenabschätzung, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen eines solchen Rauchverbots zu beleuchten, bevor die Verhandlungen weitergeführt werden. „Ein pauschales Rauchverbot im Freien wird insbesondere die kleinen Betriebe im ländlichen Raum überproportional treffen“, bemerkt Pansi. Diese, so der Obmann der Fachgruppe, könnten dadurch noch mehr Gäste verlieren und wären in ihrer Existenz bedroht. „Ein solches Verbot wäre nicht nur wirtschaftlich schädlich, sondern würde die Situation der Betriebe weiter verschärfen und letztlich mehr zerstören, als es schützt,“ schlussfolgern Pansi und Köb einstimmig.