Gewerbe und Handwerk: Ab sofort kann der Handwerkerbonus beantragt werden
Auch Arbeitsleistungen, die bereits seit 1. März 2024 erbracht wurden, können rückwirkend eingereicht werden.
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Mit 15. Juli 2024 startete die Antragsphase für den Handwerkerbonus. „Insgesamt 300 Millionen Euro stehen zur Verfügung, mit denen eine breite Palette an Arbeitsleistungen, die von Handwerkern im privaten Wohn- und Lebensbereich erbracht werden, gefördert werden kann – neben Sanierungen und Renovierungen betrifft das etwa auch die Errichtung von Aus- und Zubauten von Wohnraum“, erklärt WKV-Präsident Wilfried Hopfner.
Mit der Förderung können 20 Prozent der Arbeitskosten (netto) zurückgeholt werden – im Jahr 2024 bis zu maximal 2.000 Euro, im Jahr 2025 bis zu 1.500 Euro. Rechnungen müssen die Arbeitsleistung gesondert ausweisen: Alle Detail-Informationen finden sich auf der offiziellen Webseite www.handwerkerbonus.gv.at. Dort können auch die Förderungsansuchen elektronisch eingebracht werden. Eine Video-Anleitung führt Schritt für Schritt durch die Antragsstellung. Telefonische Auskünfte erteilt darüber hinaus ein Callcenter unter der Hotline +43 50506 859 333.
Weitere Informationen, speziell für Betriebe, finden sich auch auf der Infoseite der Sparte unter www.wko.at/handwerkerbonus.
Laut Umfrage stufen drei Viertel (74 %) der Österreicher:innen den Handwerkerbonus als attraktives Angebot ein. 37 % werden diesen nutzen, weitere 27 % überlegen sich das noch. Mehr als die Hälfte der Befragten starten wegen dem Handwerkerbonus neue Vorhaben oder ziehen bereits geplante Projekte vor.
„Der Handwerkerbonus ist ein Gewinn für die Konsument:innen, die sich Geld ersparen und auf Top-Qualität vertrauen können. Er hilft den Betrieben, weil Investitionen vorgezogen werden. Und er rechnet sich auch für den Staat, weil Schwarzarbeit verhindert wird und sich die Maßnahme selbst finanziert“, sagt Spartenobmann Bernhard Feigl.
Nähere Informationen:
www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/handwerkerbonus-startet-am-15.-juli-2024