Gut gemeint, aber mangelhaft in der Umsetzung: die Energiekostenförderung der Bundesregierung.
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Energiekostenförderungen: Richtig in der Idee, realitätsfremd in der Umsetzung

Als grundsätzlich richtig und wichtig werden von den Spartenobmännern für Information & Consulting und für Tourismus & Freizeitwirtschaft, Dieter Bitschnau und Markus Kegele, die Unterstützungsmaßnahmen der Regierung im Zuge der drastischen Energiepreissteigerungen 2022 und 2023 gesehen. Allerdings ziehen beide bezüglich der Umsetzung der Energiekostenförderungen für Betriebe ein ernüchterndes Fazit.

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Aktualisiert am 13.02.2024

„Die Spartenobleute stützen ihre Bewertung auf eine Befragung der Mitgliedsunternehmen beider Sparten, in der die Erfahrungen mit den Förderinstrumenten „Energiekostenzuschuss II" und "Energiekostenpauschale" eingeholt wurden. Trotz des guten Willens seitens der Regierung sehen die Branchenvertreter, dass die Förderrichtlinien in der Praxis als aufwendiges Bürokratie-Monster erscheinen und nicht praktikabel umgesetzt wurden.

Unverhältnismäßig hohe Anforderungen
Tourismus-Obmann Markus Kegele hebt hervor, dass 42 Prozent der Unternehmen erst gar keinen Antrag auf Energiekostenförderung gestellt haben. Von dieser Gruppe hatten wiederum 63 Prozent der Tourismusbetriebe angegeben, dass aufgrund der unverhältnismäßig hohen Anforderungen an den zeitlichen und personellen Aufwand für das Einreichungsprozedere nicht beantragt wurde. Im Bereich der Sparte Information & Consulting hat ein Drittel der Unternehmen vor den umfassenden Einreicherfordernissen resigniert.  

Von den Unternehmen, die die Hürde der Antragstellung auf sich genommen und den Energiekostenzuschuss bekommen haben, beurteilten im Durchschnitt 53 Prozent der Unternehmen nachträglich den Aufwand für die Beantragung als zu hoch in Relation zur Förderhöhe. Besser fiel die Bilanz für die Energiekostenpauschale aus, die aber immerhin noch drei von zehn Unternehmen als zu bürokratisch beurteilt haben.

Beispiele zeigen realitätsfremde Regelungen
Dieter Bitschnau und Markus Kegele verdeutlichen anhand von Beispielen, wie die Detailregelungen für den Energiekostenzuschuss an der Realität der betrieblichen Abläufe vorbeigingen. So mussten beispielsweise für die Berechnung des Treibstoffmehraufwands sämtliche Tankbelege eines Jahres einzeln herausgesucht, Durchschnittsberechnungen erstellt und Abweichungen zur Vorjahresperiode ermittelt werden. Ein weiter Fall, der in der Praxis für Probleme sorgt, betraf Unternehmen mit angemieteten Geschäftsräumlichkeiten. Diese mussten ihre Energiekosten darstellen, hatten zum Zeitpunkt der Einreichung jedoch meist noch keine Betriebskostenabrechnungen ihrer Vermieter erhalten, was zu zeit- und kostenaufwendigen Zwischenabrechnungen führte.

Fördermaßnamen künftig pauschalieren
Die Spartenobleute der wissensbasierten Dienstleistungs- und der Tourismusbranche appellieren an die Bundesregierung, bei künftigen Fördermaßnahmen für Unternehmen die Förderhöhe und die Einreichungserfordernisse zu pauschalieren, anstatt aufwendige Berechnungen und umfangreiche Dokumentationen zu verlangen. Die klare Botschaft lautet: „Wenn Unternehmen Unterstützung benötigen, sollte diese rasch und unbürokratisch erfolgen und die Unternehmen nicht unnötig belasten sowie weitere Kosten in Gang setzen“.