Die Energiekostenpauschale 2 kann jetzt bis 8. August beantragt werden.
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Antrags-Start für Energiekostenpauschale 2

Die WKV begrüßt den Start der Antragsphase für die Energiekostenpauschale 2. Diese Pauschale bietet Kleinstunternehmen eine nachträgliche Entlastung der Energiekosten für das Jahr 2023. Die Antragsphase läuft bis zum 8. August 2024.

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Aktualisiert am 21.06.2024

„Die Energiekostenpauschale 2 richtet sich an Ein-Personen- und Kleinstunternehmen, die den Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) nicht beantragen konnten. Damit werden kleine Unternehmen nachträglich für die hohen Energiekosten 2023 mit einer Pauschalförderung entlastet“, betont Wilfried Hopfner, Präsident der Wirtschaftskammer Vorarlberg, zum heutigen Start der Antragsphase zur Energiekostenpauschale.

WKÖ erwirkt Gesetzesreparatur für ihre Mitglieder 
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat auf eine Gesetzesreparatur gedrängt, wodurch die Zielgruppe der Förderung bei der Energiekostenpauschale 2 gegenüber der ersten Pauschale erweitert werden konnte. Jetzt können auch Unternehmen beantragen, die von Gesetzes wegen keine Umsatzsteuer zahlen müssen und die aufgrund der Datenschnittstellen zur Finanzverwaltung bei der ersten Pauschale ausgeschlossen waren. Kleinbetriebe mit einem Jahresumsatz zwischen 10.000 Euro und höchstens 400.000 Euro können ab heute einen Antrag für die Energiekostenpauschale 2 stellen.

Zuschusshöhe und Branchencheck 
Die Zuschusshöhe der Energiekostenpauschale 2 wird durch die Einordnung des förderfähigen Unternehmens in eine der branchenspezifischen Pauschalstufen und Umsatzklassen bestimmt. Diese liegen zwischen 167,50 und 2.685 Euro. Ein Branchencheck ermöglicht bereits vor Einreichung die Prüfung der grundsätzlichen Voraussetzungen für Antragsteller.

„Mit den Energiekostenzuschüssen (EKZ) und der Energiekostenpauschale konnten die Effekte der hohen Energiepreise 2022 und 2023 abgefedert werden. Die Bilanz dieser Förderungen inklusive der neuen Pauschale ist daher aus WKÖ-Sicht positiv. Die Wirtschaftskammerorganisation hat in vielen einzelnen Beratungsgesprächen mit Unternehmen ihren Beitrag zur Umsetzung geleistet und steht den Unternehmen auch bei der neuen Pauschale beratend zur Verfügung“, betont Hopfner.

Unkomplizierte Beantragung über das Unternehmensserviceportal Die Beantragung der Pauschale erfolgt unkompliziert über das Unternehmensserviceportals (USP) des Bundes. Hierzu ist die ID-Austria zwingend erforderlich.

Die Antragstellung ist ab heute bis zum 8. August 2024, 12.00 Uhr, möglich.

Richtlinie und weiterführende Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter: www.energiekostenpauschale.at