Anpassungen bei Regeln für Wohnkreditvergabe unzureichend
Um die Auswirkungen für Österreich einzugrenzen, stellen die österreichischen Kreditinstitute die Kreditimmobilienmaßnahmen-Verordnung in Frage. Zumindest eine grundlegende Neubewertung durch die verantwortlichen Bereiche in Aufsicht und FMSG ist laut Sparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Vorarlberg unerlässlich.
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Seit der Einführung der Kreditimmobilienmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) im August 2022 finden Entscheidungen des Gremiums für Finanzmarktstabilität (FMSG) in der Öffentlichkeit Beachtung, denn damit wird sowohl das Schaffen von Eigentum als auch leistbares Wohnen erheblich erschwert. Im zweiten Halbjahr 2022 ist es zu Einbrüchen bei der Vergabe von Immobilienkrediten von bis zu 70 Prozent gekommen.
„Die Nachjustierungen des FMSG zur KIM-Verordnung, die aktuell auf dem Tisch liegen, sind leider unzureichend, um dem Wohneigentums-Dilemma, auf das wir zusteuern, entgegenzuwirken. Wir brauchen jetzt klare und weitreichende Änderungen, die dem aktuellen, wirtschaftlichen Umfeld Rechnung tragen. Die Verordnung ist aus unserer Sicht völlig neu zu bewerten und sollte im Sinne aller, die sich Eigentum schaffen möchten, auf neue Beine gestellt werden“, erklärt Michel Haller, Obmann der WKV-Sparte Bank und Versicherung.
Die Beschlüsse des FMSG vom 13. Februar 2023 würden weder den erheblichen volkswirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Konsequenzen Rechnung tragen, noch der Tatsache, dass es seit dem Inkrafttreten der Verordnung zu einer grundlegenden Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gekommen ist. „Die Kreditzinsen sind teilweise deutlich gestiegen, Immobilienpreise sind gesunken und das Kreditwachstum ist massiv zurückgegangen. Im europäischen Vergleich ist zudem die österreichische Eigenheimquote sehr niedrig. Mit dieser Verordnung - daran ändern die FMSG-Beschlüsse wenig - wird weiter dazu beigetragen, dass die Schaffung von Eigentum und leistbares Wohnen in Österreich erschwert werden. Besonders betroffen sind junge Familien, für die leistbarer Wohnraum angesichts der KIM-Verordnung kaum mehr realisierbar ist“, sagt Haller.