WKV-Präsident Kopf:  EU-Kommsission macht Vorschläge für mehr Wettbewerbsfähigkeit
© Matthias Rhomberg

„Erste wichtige Schritte gegen überbordende Bürokratie“

WKV-Präsident Kopf begrüßt Omnibus-Paket der EU-Kommission, das den Bürokratieaufwand bei Nachhaltigkeit senken soll. Gerade auch für Vorarlberger Betriebe.

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Aktualisiert am 27.02.2025

Wirtschaftskammer-Präsident KommR Karlheinz Kopf begrüßt die Vorschläge, die von der EU-Kommission vergangenen Mittwoch präsentiert wurden. Mithilfe einer so genannten „Omnibus-Initiative“ sollen Belastungen durch überbordende Regulierung aus dem EU-Green Deal deutlich reduziert und vereinfacht werden. „Wir sehen das als Erfolg in unseren Bemühungen um Bürokratie-Abbau. Die EU-Kommission hat erkannt, dass Überregulierung eines der größten Hindernisse für Wachstum und Prosperität ist“, erklärt WKV-Präsident Karlheinz Kopf.

Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) 
Konkret soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) entschlackt werden: Sie soll nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden gelten, die entweder einen Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr 25 Millionen Euro aufweisen. Kleinere Betriebe, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, können weiterhin freiwillig berichten. In diesem freiwilligen Format, das von der Kommission entwickelt wird, sind nur mehr Auskunftspflichten im stark reduzierten Ausmaß notwendig. Die Anwendung der CSRD wurde darüber hinaus für Unternehmen der zweiten Welle (Nicht-PIEs) um zwei Jahre verschoben (d.h. erstmalige Berichterstattung für Geschäftsjahr 2027 in 2028).
 
Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
Zudem hat die EU-Kommission die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vereinfacht: Sorgfaltsprüfungen in der Lieferkette konzentrieren sich künftig hauptsächlich auf direkte Geschäftspartner:innen. In begründeten Fällen – etwa wenn plausible Hinweise auf Verstöße bestehen – kann jedoch weiterhin eine Prüfung indirekter Lieferanten notwendig sein. Jedoch gilt, dass Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden großen Geschäftspartner:innen nur noch Informationen bereitstellen müssen, die durch das freiwillige Berichtsformat der EU gedeckt sind. Dadurch sind kleinere und mittlere Unternehmen von überbordenden Anfragen geschützt. Große Unternehmen müssen im Gegenzug die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nur noch alle fünf Jahre prüfen anstatt jährlich. Zudem wurde die Umsetzungsfrist der CSDDD auf 2028 verlängert. 
 
Diese Änderungen sollen den Verwaltungsaufwand erheblich verringern und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken. Die Berichterstattungspflichten werden damit nur auf große Unternehmen konzentriert. Für rund 80 Prozent der Unternehmen entfällt dieser Anwendungsbereich der CSRD. Das alles hat vereinfachende Wirkungen für einen großen Teil der bisher betroffenen Vorarlberger Betriebe. 
 
„Die neuen EU-Pläne sind ein erster, wichtiger Schritt, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Ich hoffe, dass Brüssel nach den Worten auch rasch Taten folgen lässt und die notwendigen Maßnahmen ergreifen wird, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft wieder anzukurbeln“, betont der WKV-Präsident.