
Versicherungsvertriebsrichtlinie – IDD
EU-Richtlinie für den Versicherungsvertrieb
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Das Berufsrecht für Versicherungsmakler:innen wird in hohem Maße durch Rechtsakte bestimmt, die ihren Ausgang im EU-Recht genommen haben. An zentraler Stelle steht dabei die im Februar 2016 in Kraft getretene Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive / IDD). Diese wendet sich an Versicherungsvermittler und Versicherungsunternehmen gleichermaßen und wurde innerstaatlich in mehreren "Materiengesetzen" umgesetzt (z.B. im VAG, in der GewO, im MaklerG, etc.).
Für Versicherungsmakler:innen sind primär die einschlägigen Normen zur GewO und zum MaklerG relevant, die mit der Versicherungsvermittlungsnovelle 2018 deutlich geändert, teils grundlegend novelliert worden sind. Darüber hinaus wurden erstmals Standesregeln für die Versicherungsvermittlung in Verordnungsform durch das Wirtschaftsministerium erlassen. Der Lehrplan des Fachverbandes (ebenfalls als Verordnung) beschreibt last but not least im Detail die Regeln der verpflichtenden Weiterbildung für Versicherungsmakler:innen.
Über diese rein nationalen Regeln hinausgehend sind für Versicherungsvermittler diverse weitere europäische Rechtsakte relevant, die ihre Grundlage z.T. in der IDD haben und als Delegierte Verordnungen direkte Wirkung entfalten. Beispielhaft seien hier erwähnt:
- Delegierte VO Product Oversight an Governance/POG: Delegierte Verordnung der Kommission vom 21. September 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Aufsichts- und Lenkungsanforderungen für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreiber;
- Delegierte VO Informations- und Wohlverhaltensregeln zu den IBIPs: Delegierte Verordnung (EU) 2017/2359 der Kommission vom 21. September 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geltenden Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln;
- Verordnung Key Information Documents für PRIIPs: Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten (kurz PRIIP);
- Verordnung zum Informationsblatt von Versicherungsprodukten: Durchführungsverordnung (EU) 2017/1469 der Kommission vom 11. August 2017 zur Festlegung eines Standardformats für das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten.
Die wichtigsten rechtlichen Ableitungen und Handlungsempfehlungen, die sich aus diesen Rechtsnormen für Versicherungsmakler:innen ergeben, hat der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten in einem eigenen (knapp 80 Seiten starken) IDD-Leitfaden zusammengefasst, der u.a. vielzählige Checklisten und unverbindliche Muster für die tägliche Maklerpraxis beinhaltet.
Zudem leitet die Aufbereitung und Darstellung eines unverbindlichen Muster-Beratungsprozesses ebenfalls zu einschlägigen Normen, Rechtsquellen und Servicedokumenten hin, die für Versicherungsmakler:innen relevant sind.