Familienfreundliche Reform beim Kinderbetreuungsgeld
Ab März 2017 wird es flexibler, partnerschaftlicher und Väter-freundlicher
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Das Reformpaket des BM Familie & Jugend tritt mit 1. März 2017 in Kraft. Was ändert sich für Sie als selbständig und/oder unselbständig erwerbstätige Person im Wesentlichen? Kernpunkte des Paketes sind ein flexibles Konto, Partnerschaftsbonus und "Familienzeit". Eltern können sich beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes abwechseln. Im „Papamonat“ gibt es zudem eine finanzielle Unterstützung. Hier das wesentliche im Überblick:
Kinderbetreuungsgeld „neu“
Ab März 2017 wird das aktuelle Pauschalsystem durch das Kinderbetreuungsgeldkonto abgelöst. Bezugsdauer (individuell) und Leistungshöhe (Tagesbetrag) hängen davon ab, ob ein Elternteil oder beide Eltern das KBG beantragen. In der Übergangszeit bis 2020 kommt es noch zu einer Überschneidung der KBG-Systeme. Der flexible Rahmen im neuen System sieht so aus:
- Ein Elternteil bezieht KBG für 12-18 Monate und erhält rund 12.400 Euro
- Beide Elternteile pausieren für 15-35 Monate und bekommen 15.450 Euro
Partnerschaftsbonus
Teilen Sie sich die Betreuung partnerschaftlich? Der Antrag kann gleichzeitig mit dem Antrag auf Kinderbetreuungsgeld durch jeden Elternteil gestellt werden.
- Bezug des Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen
(50:50 bis 60:40) und mindestens im Ausmaß von je 124 Tagen - Partnerschaftsbonus in Höhe von 500 Euro, für beide Elternteile dann 1.000 Euro
- Einmalzahlung nach Ende des Gesamtbezugszeitraums auf Antrag
Familienzeitbonus „Papamonat“
Unter bestimmten Anspruchsvoraussetzungen können Sie als erwerbstätiger Vater einen Familienzeitbonus geltend machen, um Zeit mit der Familie zu verbringen. Vor Bezugsbeginn müssen Sie jedoch 182 Kalendertagen eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich und ununterbrochen ausüben. Für den Papamonat gilt dann:
- Unterbrechung der Erwerbsausübung(en)
- Der Bezug muss vollständig innerhalb der 91 Tage ab Geburt liegen
- Bezugsvarianten von 28, 29, 30 oder 31 Tagen
- Maximale Höhe von 22,60 Euro täglich (somit rund 700 Euro)
- Familienzeitbonus ist nicht zeitgleich mit dem Bezug des KBGs möglich
Für weitere Informationen zum Kinderbetreuungsgeld sprechen Sie mit Ihrem/er (Bilanz)buchhalterIn, der/die alle erforderlichen Informationen für Sie bereithält.
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Stand: 27.03.2019