Datenschutz-Grundverordnung für Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner
Pflichten für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter
Lesedauer: 1 Minute
Der Fachverband UBIT hat für Bilanzbuchhalter/Buchhalter/Personalverrechner folgende Informationen zum Datenschutz gesammelt und erstellt:
1. Ein Leitfaden zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Ihre Pflichten als Verantwortlicher
Wichtig: Sofern Sie Daten im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Bilanzbuchhalter, Buchhalter oder Personalverrechner verarbeiten (also auch als externer Dienstleister!), sind Sie gemäß DSGVO in der Regel als „Verantwortlicher“ einzustufen.
Wichtig: Bei Tätigkeiten die nicht unter das BiBuG fallen, können Sie gegebenenfalls Auftragsverarbeiter sein. Hier nähere Informationen wann das zutrifft.
2. Hier ein Leitfaden zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Ihre Pflichten als Auftragsverarbeiter
3. Spezielle Datenschutz-Verhaltensregeln (Codes of Conducts) für Bilanzbuchhaltungsberufe konkretisieren unklare Punkte. Unternehmer können sich auch extra dazu verpflichten, diese Verhaltensregeln einzuhalten und sich ein Zertifikat darüber ausstellen lassen. Geschieht das, dann können Datenschutzanfragen von Betroffenen auch ohne Datenschutzbehörde gelöst werden. Kommt es zu einem Verfahren vor der Datenschutzbehörde hat eine Zustimmung idR strafmildernde Wirkung bei einer Geldbuße.
4. Die FAQ bieten Anworten auf häufig gestellt Fragen im Zusammenhang mit der DSGVO und den Datenschutz-Verhaltensregeln für Bilanzbuchhaltungsberufe.
5. Allgemeine WKO Unterlagen und Hilfestellungen zur DSGVO
Stand: 01.01.2025