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Sparte Industrie

Info-Point - RED konforme Bioenergie

Zertifizierung der Einhaltung der Kriterien zu Nachhaltigkeit und Treibhausgasemissionseinsparungen

Lesedauer: 1 Minute

26.11.2024

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED) enthält Regelungen zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Sie setzt Ziele für die EU-Mitgliedstaaten und für einzelne Wirtschaftssektoren; verlangt aber auch, dass Bioenergie und biomassebasierter Wasserstoff bestimmten Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhaugas­emissionseinsparungen entsprechen müssen.

Die RED schreibt überdies ganz bestimmte Nachweise zur Einhaltung dieser Kriterien und Überprüfungen vor. Diese Nachweise können Voraussetzung für Förderungen sein; jedenfalls sind sie erforderlich, um Bioenergie einsetzen zu können, ohne Emissionszertifikate in den EU-Emissionshandelssystemen abgeben zu müssen.


Dieser Info Point soll einen schnellen Überblick über Anforderungen der RED und einen praktischen Wegweiser über die notwendigen Schritte bieten. Dazu dienen:

  • Ein „Leitfaden – RED konforme Bioenergie“ mit dem Überblick sowie mit Tipps, Begriffen und Hilfestellungen zum schnellen Einstieg in das Thema.
  • Einzelne „Factsheets“ mit konkreten Informationen für Unternehmen, die Bioenergieträger erzeugen und anwenden.

RED konforme Bioenergie

Factsheets zu nicht-leitungsgebundenen Gasen biogenen Ursprungs


Projektkoordination BSI und Ansprechpartner:
Ing. Mag. Wolfgang Brenner, Telefon: + 43 5 90 900 3076, Email: wolfgang.brenner@wko.at