Info-Point - RED konforme Bioenergie
Zertifizierung der Einhaltung der Kriterien zu Nachhaltigkeit und Treibhausgasemissionseinsparungen
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Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED) enthält Regelungen zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Sie setzt Ziele für die EU-Mitgliedstaaten und für einzelne Wirtschaftssektoren; verlangt aber auch, dass Bioenergie und biomassebasierter Wasserstoff bestimmten Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhaugasemissionseinsparungen entsprechen müssen.
Die RED schreibt überdies ganz bestimmte Nachweise zur Einhaltung dieser Kriterien und Überprüfungen vor. Diese Nachweise können Voraussetzung für Förderungen sein; jedenfalls sind sie erforderlich, um Bioenergie einsetzen zu können, ohne Emissionszertifikate in den EU-Emissionshandelssystemen abgeben zu müssen.
Dieser Info Point soll einen schnellen Überblick über Anforderungen der RED und einen praktischen Wegweiser über die notwendigen Schritte bieten. Dazu dienen:
- Ein „Leitfaden – RED konforme Bioenergie“ mit dem Überblick sowie mit Tipps, Begriffen und Hilfestellungen zum schnellen Einstieg in das Thema.
- Einzelne „Factsheets“ mit konkreten Informationen für Unternehmen, die Bioenergieträger erzeugen und anwenden.
RED konforme Bioenergie
- Leitfaden für RED-konforme Zertifizierung von Nachhaltigkeit / Treibhausgaseinsparung für Bioenergie
Factsheets zu nicht-leitungsgebundenen Gasen biogenen Ursprungs
Projektkoordination BSI und Ansprechpartner:
Ing. Mag. Wolfgang Brenner, Telefon: + 43 5 90 900 3076, Email: wolfgang.brenner@wko.at