Sportartikelhandel

Vorsicht bei Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben

Die wichtigsten Fakten: Was im Handel beachtet werden muss

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21.09.2023

Das Werben mit Gesundheits-Versprechen unterliegt genauen rechtlichen Anforderungen. Für den Handel mit Schuhen oder Sportartikeln gilt grundsätzlich die Abgrenzung zu Medizinprodukten zu beachten. 

Medizinprodukte sind Produkte, die u.a. der Behandlung oder Linderung von Krankheiten dienen. Ob ein Produkt ein Medizinprodukt ist, wird grundsätzlich vom Hersteller festgelegt. 

Wird ein Produkt, das vom Hersteller nicht als Medizinprodukt festgelegt ist, mit einer gesundheitsbezogenen Angabe beworben, so kann es zum Medizinprodukt werden. Dies hätte eine Reihe von Folgen, wie z. B. eine CE-Kennzeichnung für das Produkt und die Entrichtung der Medizinprodukteabgabe. Auch ist der Handel mit Medizinprodukten ein reglementiertes Gewerbe.

Im Schuh- und Sportartikelhandel ist daher Vorsicht geboten, Produkte mit gesundheitsbezogenen Angaben zu bewerben (z. B. Linderung von schweren Beinen, Knieschmerzen etc.).

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