Formulare Sparte Handel
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Meldungen bei der Bezirkshauptmannschaft
Gewerbeanmeldung und –löschung, weitere Betriebsstätten oder Standortverlegungen: Zahlreiche Meldungen zu Ihrem Gewerbe können Sie hier schnell und einfach online erledigen.
Gerne ist Ihnen auch unser Gründerservice bei der Gewerbeanmeldung behilflich und beantwortet all Ihre Fragen zum Thema Unternehmensgründung und Selbstständigkeit.
Zur Online-Gewerbeanmeldung.
Meldungen bei der Wirtschaftskammer
Ruhendmeldung und Wiederbetrieb Handel
Die Wirtschaftskammer Vorarlberg übernimmt für Sie als kostenlose Serviceleistung die Weiterleitung von Ruhendmeldung und Wiederbetrieb an die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und die jeweilige Standortgemeinde.
Bei Ruhendmeldung oder Wiederbetrieb Ihres Gewerbes ist die Bekanntgabe an das Finanzamt gem. § 120 BAO durch den Abgabepflichtigen innerhalb eines Monats nach der Änderung erforderlich! |
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Weitere Formulare
Ausnahme von der Pflichtversicherung - SVA
Verf24 (Fragebogen für natürliche Personen - Finanzamt)
Stand: 28.02.2022