Nahaufnahme von einem Papier mit Diagrammen und Berechnungen, einem Taschenrechner, einem Kugelschreiber sowie gestapelten Münzen. Über das Bild ist eine Grafik mit einer Statistik gelegt
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Direktvertrieb, Fachgruppe

Erleichterungen für Kleinunternehmen – Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025)

Anhebung Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro, Erhöhung km-Geld und Inflationsanpassung

Lesedauer: 1 Minute

03.10.2024

Der Nationalrat hat das letzte Drittel der Abschaffung der „kalten Progression“ beschlossen. Die Inflationsanpassung wurde umgesetzt. Unter anderem wurden die Tarifgrenzen der ersten bis fünften Tarifstufe angepasst, das amtliche Kilometergeld auf 0,50 Euro erhöht, die Anhebung der für die Umsatzsteuerbefreiung maßgeblichen Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro sowie höhere Tages- und Nächtigungsgelder beschlossen. 

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  • Symbolfoto Umsatz

    Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro erhöht: Wichtige Entlastung für Ein-Personen-Unternehmen

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