Türkises Sofa mit Kissen und Decke vor tapezierter Wand mit Blattmuster, ringsum weitere Einrichtungsgegenstände
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Tapezierer

Selbständige Tätigkeiten in der Berufsgruppe der Tapezierer

Selbständige Tätigkeiten als Tapezierer:in und Dekorateur:in, Sattler:in einschließlich Fahrzeugsattler:in und Riemer:in in der Lederwarenerzeugung und Taschner

Lesedauer: 1 Minute

Informationen über die Voraussetzungen zur Gewerbeausübung als selbständiger Tapezierer, Dekorateur, Sattler − einschließlich Fahrzeugsattler − und Riemer im Überblick.

Informationen über die Voraussetzungen zur Gewerbeausübung als selbständiger Tapezierer, Dekorateur, Sattler − einschließlich Fahrzeugsattler − und Riemer im Überblick.

Selbständige Tätigkeit als Tapezierer/-in und Dekorateur/-in

Der Tapezierer und Dekorateur ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Tapezierers und Dekorateurs zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Tapezierer und Dekorateure-Meisterprüfungsordnung

Selbständige Tätigkeit als Sattler/-in einschließlich Fahrzeugsattler/-in und Riemer /-in

Der Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Sattlers einschließlich Fahrzeugsattlers und Riemers zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer-Meisterprüfungsordnung

Selbständige Tätigkeit als Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner

Die Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes der Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner-Meisterprüfungsordnung


Gütesiegel "Meisterbetrieb" 

Das Gütesiegel "Meisterbetrieb" gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Mehr Infos zum Gütesiegel

Der Eintragungsfähige Meistertitel

Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung "Meisterin" bzw. "Meister" auch vor ihrem Namen führen.

Mehr Infos zum eintragungsfähigen Meistertitel


Stand: 02.02.2023