[Bekleidungsgewerbe, Berufsgruppe]
Zugangsverordnung im Bekleidungsgewerbe
Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher
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Die Zugangsverordnung regelt die fachlichen Voraussetzungen die zu erfüllen sind um eine Gewerbeberechtigung zu erlangen. Mehrere Varianten stehen zur Verfügung, die Details entnehmen Sie bitte der Verordnung, eine Variante ist die Ablegung der Meisterprüfung.
Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher und Wäschewarenerzeuger
- Zugangsvoraussetzungen zum Gewerbe (BGBl: II Nr. 38/2003)
- Änderung des Gewerbezugangs 21. November 2008
Stand: 21.11.2018