Nahaufnahme von einer Hand mit blauen Schutzhandschuhen, die mit einer Tätowiermaschine auf einer Haut mit schwarzer Farbe tätowiert
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Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Zuschuss für verpflichtende Hygieneüberprüfung

Verpflichtender Unbedenklichkeitsnachweis für Piercer:innen, Tätowierer:innen und Pigmentier:erinnen

Lesedauer: 1 Minute

13.06.2024

Zur Information: 

Die Erbringung eines jährlichen Unbedenklichkeitsnachweises ist verpflichtend durchzuführen für Betriebe die piercen, tätowieren und/oder pigmentieren (Permanent Make-Up, Microblading usw.).

Grundlage für die Überprüfung bilden die Ausübungsregeln für Fußpfleger, Kosmetiker & Masseure - das Bundesgesetzblatt (BGBl.) finden Sie HIER.

Der Nachweis ist im Betrieb zu hinterlegen, dieser muss NICHT aktiv auf der Behörde eingereicht werden!

Die Landesinnung bezuschusst die verpflichtend erbrachten die Hygienenachweise mit pauschal 100,00 EUR (netto) je Betrieb.

Wer kann den Ausweis für meinen Betrieb ausstellen und wo finde ich ein geeignetes Institut?

Der Unbedenklichkeitsnachweis ist von einem zugelassenen Hygieneinstitut durchzuführen. Die Akkreditierungsstelle verweist bezüglich berechtigter Hygieneinstitute auf das Abfragepool auf der Homepage Akkreditierung Austria und führt bezüglich der Suche aus: Im Haupt-Suchfeld „262/2008“ (= die Bundesgesetzblattnummer der Ausübungsregeln) eingeben, dann erscheinen die dafür akkreditierten Stellen.

Eine weitere Möglichkeit (aus gewerberechtlicher Sicht) besteht auch darin, über die Suchfunktion im WKO-Firmen A-Z Unternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigungen 

der Fachbereich Chemie, Biologie, Mikrobiologie, Lebensmittel- und Biotechnologie, Pharmazie, Technische Chemie oder Molekularbiologie zu finden, die ebenso befugt sich, den Unbedenklichkeitsnachweis auszustellen.

Wie können Sie den Zuschuss für den verpflichtenden Unbedenklichkeitsnachweis
beantragen?

  • Eine Kopie des Unbedenklichkeitsnachweises eines akkreditierten Instituts,
  • die Rechnung + Zahlungsbestätigung,
  • Ihren Namen und Adresse sowie
  • Ihre Bankverbindung (IBAN)

senden Sie an die Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker & Masseure, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch, E fkm@wkv.at.

Sobald wir alle Unterlagen vorliegen haben, überweisen wir Ihnen gerne den Zuschuss auf Ihr Konto. 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!