Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Haftpflichtversicherung für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure

Vorteile für Mitglieder

Lesedauer: 1 Minute

26.07.2024

Die Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt automatisch für alle aktiven Mitglieder der Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und (Heil) Masseure, ausgenommen Tätowierer und Piercer! 

Mit der Gewerbeanmeldung Kosmetik (Schönheitspflege) gem. § 94 Z 42 GewO 1994, Fußpflege gem. § 94 Z 23 GewO 1994, Massage gem. § 94 Z 48 GewO 1994, Heilmasseur lt. MMHmG (oder einer etwaigen eingeschränkten Form des Gewerbes) sind Sie automatisch mitversichert. Die Abrechnung erfolgt über die Grundumlage, es werden keine zusätzlichen Gebühren fällig.

Weitere Informationen finden Sie rechts im Downloadbereich.