Eine Person mit Helm, Sicherheitsweste, Handschuhen und einem Seil um die Hüften ist auf einem Dach mit dunklen Dachziegeln. Mit beiden Händen hält sie einen Bohrer vertikal auf den Dachgiebel.
© Attasit | stock.adobe.com
Dachdecker, Glaser und Spengler, Landesinnung

Ein­beziehung der Spengler­betriebe in das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­gesetz (BUAG) und das Bauarbeiter-Schlechtwetter­entschädigungs­gesetz (BScheG) – Update vom 15.01.2025

Informationen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler über die Branchenlösung

Lesedauer: 1 Minute

15.01.2025

Bis dato waren die Spenglerbetriebe nicht im Geltungsbereich des BUAG und des BScheG angeführt.
In den Jahren 2022 und 2023 wurde allerdings in Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) und des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) festgestellt, dass Dacheindeckungen mit Metall eine BUAG-pflichtige Tätigkeit darstellen.  

Informationen zum Download: 

Die Kalkulation des Mittellohnpreises für das Spenglergewerbe / Ausgabe Jänner 2025 (Fassung vom 13.01.2025)


Informationsblatt „Sachbereich Überbrückungsgeld ab 01.01.2025“


Informationsblatt zur Besteuerung der Weihnachtsremuneration 


Ergebnis der Nachverhandlungsrunde zum Themenbereich „Nachkauf der 6. Urlaubswoche“


Informationsblatt "Einbeziehung der Spenglerbetriebe in das BUAG und BScheG"


Mitgliedsbrief  "Einbeziehung der Spenglerbetriebe ins BUAG - Branchenlösung erarbeitet"


FAQs der BUAK - Einbeziehung von Spenglerbetrieben ins BUAG


Meldung "Lüftungs-, Galanteriespengler und Autospengler" bei der BUAK


Weitere interessante Artikel