Meldung "Lüftungs-, Galanteriespengler und Autospengler" bei der BUAK
Informationen im Überblick
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Galanterie- oder Lüftungsspenglerbetriebe bzw. deren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind aus dem Geltungsbereich des BUAG ausgenommen, somit ist keine Registrierung im Branchenportal BUAK Spengler erforderlich.
Zur Erfassung und Abgrenzung der betreffenden Betriebe kann unter Vorlage entsprechender Nachweise eine Meldung per E-Mail an die BUAK unter koordinierungsstelle@buak.at durchgeführt werden.
Die selbe Vorgehensweise gilt auch für die Meldung im Bereich „Autospengler“ (= alte Spenglerberechtigungen, die im Bereich Karosseriespengler tätig sind und keinerlei Bauspenglertätigkeiten durchführen), diese werden ebenfalls nicht vom Geltungsbereich des BUAG erfasst.
Stand: 26.08.2024