Unfall eines Mitarbeiters

Lesedauer: 1 Minute

04.08.2023

Mein Mitarbeiter hatte einen Unfall und ist nun im Krankenstand. 
Bekomme ich als Unternehmen einen Zuschuss für die Krankenentgeltzahlungen an meinen Mitarbeiter?
Wo muss dieser Zuschuss beantragt werden? 

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern leistet die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) dem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung. Der Zuschuss beschränkt sich nicht nur auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, sondern er wird grundsätzlich auch bei Privat- oder Freizeitunfällen und sonstigen Krankheiten bezahlt. Diesen Zuschuss erhalten aber nur Betriebe mit weniger als 51 Arbeitnehmern. Betriebe bis zu 10 Arbeitnehmer werden noch stärker gefördert und erhalten einen erhöhten Zuschuss. 

Erfasster Personenkreis
Anspruch auf Zuschuss zur Entgeltfortzahlung besteht für alle Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge), die bei der AUVA unfallversichert sind. Damit sind auch teilzeitbeschäftigte und geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer erfasst.

Weitere Infos

Link zur AUVA

Weitere interessante Artikel