Person mit dunklem lockigen und schulterlangem Haar blickt wohlwollend zu einer Person neben ihr und hält die Hand auf ihre Schulter
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Betriebshilfe für Selbständige - wenn Sie es nicht mehr alleine schaffen

Ihre Unterstützung bei Krankheit, Unfall und Mutterschutz zur Aufrechterhaltung des Betriebes

Lesedauer: 1 Minute

09.04.2024

Als Betrieb mit wenigen oder keinen Mitarbeitern stellen unvorhersehbare Ereignisse eine enorme Herausforderung dar. Sollten Sie als Unternehmerin/Unternehmer durch Unfall oder Krankheit arbeitsunfähig werden oder Sie befinden sich im Mutterschutz, kann die Existenz Ihres Unternehmens plötzlich gefährdet sein. Damit es in solchen Notfällen nicht zur Gefährdung oder sogar Schließung Ihres Betriebes kommt, wurde von der Wirtschaftskammer Vorarlberg (WKV) und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) die Betriebshilfe ins Leben gerufen.

Wie funktioniert Betriebshilfe?

Sie haben die Möglichkeit, im Betrieb befristet eine Arbeitskraft einzustellen, die während Ihrer Arbeitsunfähigkeit in Ihrem Unternehmen vorübergehend einspringt. Sie können diese geeignete Fachkraft selbst vorschlagen und nach Zusage der WKV/SVS selbst im Unternehmen als Mitarbeiter anmelden.

Wer kann Betriebshilfe beanspruchen?

  • Vorarlberger Unternehmer/innen, die bei der SVS pflichtversichert sind, bei einer mehr als 14 Tage dauernden Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall. Das Jahresgesamteinkommen bei Unfall und Krankheit darf max. Euro 25.382,03 jährlich nicht überschreiten (Grenze 2024).
  • Vorarlberger Unternehmerinnen, die bei der SVS pflichtversichert sind, im Falle der Mutterschaft. Für die Mutterschaft gibt es keine Einkommensgrenzen.

Was muss ich tun, um Betriebshilfe zu bekommen?

Sie informieren sich bei der Wirtschaftskammer bei Frau Andrea Natter und wählen eine geeignete Fachkraft Ihres Vertrauens und melden diese im eigenen Unternehmen an.

Details und Kontaktdaten