Änderung des Bundesbehindertengesetzes sowie des Behinderteneinstellungsgesetzes
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Aufgrund des Beschlusses des Nationalrates vom 04.07.2024 wird das Bundesbehindertengesetz sowie das Behinderteneinstellungsgesetz wie folgt geändert:
Barrierefreiheitsbeauftragter
Mit 01.01.2025 werden Unternehmen, welche mehr als 400 Arbeitnehmer beschäftigen, verpflichtet, einen ehrenamtlichen Barrierefreiheitsbeauftragten zu ernennen. Der Beauftragte hat sich mit Fragen der umfassenden Barrierefreiheit sowohl für Bedienstete als auch für externe Personen zu befassen. Darunter fallen neben der Aufzeigung von Missständen beispielsweise auch das Einbringen von Veränderungsvorschlägen.
Klarstellung Behindertenpass
Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung von OGH und VwGH stellt der Gesetzgeber nun klar, dass das Vorliegen eines Behindertenpasses allein noch nicht die Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zum Kreis der begünstigten Behinderten begründet. Maßgeblich für den Kündigungsschutz ist daher nicht der Behindertenpass, sondern vielmehr der Behindertenstatus. Die Änderungen treten mit Ablauf des Tages der noch ausstehenden Kundmachung in Kraft.
Für weitere Informationen melden Sie sich gerne bei unserem Arbeits- und Sozialrechtsteam der Wirtschaftskammer Vorarlberg.