5 Wochen oder 6 Wochen Urlaub?
Wann gebührt dem Arbeitnehmer die 6. Urlaubswoche bzw. welche Vordienstzeiten sind für den erhöhten Urlaubsanspruch anzurechnen?
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Grundsätzlich gebührt dem Arbeitnehmer bei einer Dienstzeit beim selben Arbeitgeber von weniger als 25 Jahren ein bezahlter Urlaub in Höhe von 5 Wochen. Nach Vollendung des 25. Dienstjahres erhöht sich dieser Anspruch auf 6 Wochen. In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wann diese Dienstzeit von 25 Jahren erreicht ist bzw. welche Zeiten bei der Anrechnung von Vordienstzeiten zu berücksichtigen sind.
Zusammengefasst wird festgehalten, dass neben den Zeiten beim selben Arbeitgeber auch Zeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen bei anderen Arbeitgebern bis maximal 5 Jahren anzurechnen sind. Voraussetzung ist, dass diese Dienstzeiten bei vorigen Arbeitgebern mindestens 6 Monate gedauert haben.
Auch Schulzeiten mittlerer und höherer Schulen, sofern sie über die Pflichtschulzeiten hinausgehen, sind mit bis zu 4 Jahren zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass bei einem Zusammentreffen von Schulzeiten sowie Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern die gesamte Anrechnung mit maximal 7 Jahren begrenzt ist (Kollektivverträge können allerdings noch günstigere Regelungen vorsehen).
Auch Zeiten der selbstständigen Erwerbstätigkeit, Zeiten eines mit Erfolg abgeschlossenen Hochschulstudiums, Zeiten aus der Tätigkeit als Entwicklungshelfer, etc. sind in unterschiedlichem Ausmaß anzurechnen.
Es zeigt sich, dass die Anrechnung von Vordienstzeiten sehr komplex ist. Da es die Aufgabe des Arbeitgebers ist, den Urlaubsanspruch zu ermitteln, bleibt Ihnen das Thema Vordienstzeiten nicht erspart. Falls Sie Unterstützung benötigen bzw. Fragen haben, steht Ihnen die Arbeitsrechtsabteilung der Wirtschaftskammer gerne zur Verfügung.