Installateure-Notdienst
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Hinweise im Zusammenhang mit "Installateur-Notdiensten", die dazu beitragen können, unliebsame Überraschungen wie überhöht empfundene Rechnungen oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten zu vermeiden.
Bevor ein Notdienst gerufen wird, sollte geprüft werden:
- Kann die Behebung eines Schadens warten bis zum nächsten Werktag, an dem der/die Installateur:in des Vertrauens gerufen werden kann?
- Bei Wasserschaden ist wegen zu erwartender Schäden durch austretendes Wasser eine sofortige Behebung erforderlich
- Bei Heizungsstörungen kann möglicherweise eine alternative Heizmöglichkeit herangezogen werden und am nächsten Werktag der/die Hausinstallateur:in oder Werkskundendienst gerufen werden
- Tropfende Wasserhähne können meist ebenso "warten"
- Verstopfte Abflüsse erfordern je nach den örtlichen Gegebenheiten bzw. Ausweichmöglichkeiten den/die Benutzer:in eine sofortige Behebung.
- Wenn nach Abwägung der genannten Punkte ein Notdienst in Anspruch genommen werden muss, sollte gefragt werden:
- Gibt es eine/n "Haus"-Installateur:in (von Hausverwaltung vorgeschlagen)?
- Hat die Haushaltsversicherung eine Liste vertrauenswürdiger Handwerker:innen?
- Hat mein/e Installateur:in einen Notdienst eingerichtet?
- Können Freund:innen, Bekannte, Verwandte einen Installateur-Notdienst empfehlen?
Vorsicht bei "Pickerln" im Stiegenhaus/am Briefkasten mit Notdienstnummern ohne weitergehende Informationen!
Ist die Entscheidung für einen Installateur-Notdienst gefallen, so sollte vorab geprüft werden, ob
- Eine den durchzuführenden Arbeiten entsprechende Gewerbeberechtigung vorliegt
- Das Installationsunternehmen kompetent für die zu reparierenden Geräte und Anlagen ist (z.B. ob Vertragspartner:in von Hersteller:innenfirmen)
- Die eingesetzten Mitarbeiter:innen die nötige Fachkenntnis haben
- Allenfalls notwendige Ersatzteile vorrätig sind bzw. mitgebracht werden können
- Entsprechende Referenzen vorliegen
- Rechnungsadresse und Firmensitz in Österreich
- Verrechnung von 20 % Umsatzsteuer nicht 19 %
Bevor ein Auftrag zur Durchführung von Arbeiten erteilt wird, sollte sinnvollerweise verbindlich geklärt werden
- Wann die Arbeiten durchgeführt werden
- Wie hoch die voraussichtlichen Kosten sind, die sich aus
- Arbeitszeit (zuzüglich möglicher Zuschläge für Abend, Nacht, Sonn- u. Feiertag)
- Reisekosten (km-Kosten bzw. Pauschale – hier darf kein Zuschlag verrechnet werden)
- Wegzeit, sofern nicht in Arbeitszeit enthalten (Zuschläge!)
- Materialkosten (kein Zuschlag)
- Allfällige Nebenkosten
zusammensetzen
- Möglichkeit der Zahlung per Erlagschein
Bei der Auswahl eines Installateurs in Ihrer Nähe ist der Installateurfinder behilflich!
Hinweis:
Diese Informationen entsprechen dem derzeitigen Rechts- und Informationsstand. Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors, des Herausgebers oder der Wirtschaftskammern Österreichs ausgeschlossen ist.
Sprachliche Formulierungen in männlicher Form gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.