Musterantrag für die Zertifizierung von Unternehmen
Unternehmenszertifizierung im Zusammenhang mit Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und für den Umgang mit Fluorierte Treibhausgase
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In dem Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 (FTG 2009), BGBl. I Nr. 103/2009 und den vier am 15. Juli 2010 und am 7. Jänner 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnungen zum FTG 2009 ist festgelegt, dass Personen, welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase aus Klimaanlagen durchführen, entsprechend qualifiziert sein müssen.
Fluorierte Treibhausgase werden in Kälte- und Klimaanlagen, in Wärmepumpen, in Brandschutzanlagen, in Hochspannungsschaltanlagen und in Kraftfahrzeugklimaanlagen eingesetzt.
Personen, die in den Kältekreislauf eingreifen, müssen fachliche Kenntnisse über den Kältekreislauf nachweisen. Im Allgemeinen wird dies durch die Lehrabschlussprüfung im Beruf Kälte- und Klimatechniker erfüllt.
Musterantrag für die Zertifizierung im Zusammenhang mit Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und für den Umgang mit Fluorierte Treibhausgase:
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