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Seilbahnen, Fachgruppe

Betriebstagebuch

Für jeden Schlepplift muss ein Betriebstagebuch geführt werden

Lesedauer: 1 Minute

01.02.2024

Für jeden Schlepplift ist ein Betriebstagebuch fortlaufend zu führen, das am Betriebsort aufzubewahren ist. Der Betriebsleiter hat die Führung des Betriebstagebuches nachweislich zu überwachen.


In das Betriebstagebuch sind täglich zumindest folgende Angaben einzutragen:

  • Datum,
  • diensthabendes Personal und dessen Funktion,
  • Witterung,
  • Zustand der Schleppspur,
  • Ergebnis der täglichen Kontrollen,
  • Beginn und Ende des Betriebes


Ferner sind in das Betriebstagebuch zutreffendenfalls folgende Angaben einzutragen:

  • besondere Vorkommnisse, Unfälle etc.,
  • Ergebnis der monatlichen Kontrollen,
  • Versetzen der Klemmen,
  • Ergebnis sonstiger Überprüfungen


Bestellung der Betriebstagebücher

Die Betriebstagebücher können beim Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Landeskanzleidirektion, T +43 512 508-1981, E landeskanzleidirektion@tirol.gv.at zum Preis von 5,00 Euro bestellt werden.


Hinweis: Vom Amt der Tiroler Landesregierung werden die Betriebstagebücher nur an Unternehmen mit Firmensitz in Tirol ausgegeben.