EMPFEHLUNG: Freifahrt für Mitarbeiter:innen des Lawinenwarndienstes bzw. der zugehörigen Wetterstationen
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Die Fachgruppe der Seilbahnen Tirol empfiehlt, dass Mitarbeiter.innen des Lawinenwarndienstes bzw. der zugehörigen Wetterstationen im Zuge ihrer dienstlichen Tätigkeit unter Vorlage eines Dienstausweises freie Fahrt auf den Anlagen der Seilbahnunternehmen beziehen können.
Der Lawinenwarndienst muss bei besonders kritischen oder schwer zu beurteilenden Schneesituationen bzw. nach Lawinenabgängen im Gelände Erhebungen durchführen. Dabei ist es aus zeitlichen Gründen manchmal notwendig Aufstiegsanlagen zu benutzen.
Weiters betreibt das Land Tirol in Tirols Schigebieten ein umfangreiches Netz an Wetterstationen. Die Landesmitarbeiter:innen sind für den Betrieb und die Wartung zuständig. Auch hier ist es erforderlich, dass zur Durchführung der Wartungsarbeiten Liftfahrten erforderlich sind. Insgesamt handelt es sich um 11 Mitarbeiter:innen, welche natürlich alle über entsprechende Dienstausweise verfügen.