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Seilbahnen, Fachgruppe

Bahnärztlicher Befund für Betriebsbedienstete öffentlicher Seilbahnen

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Lesedauer: 1 Minute

01.02.2024

Inhaltsverzeichnis

    Laut Personalerlass 2014 ist die gesundheitliche Eignung für das Betriebspersonal von öffentlichen Seilbahnen von einem Bahnarzt festzustellen. Die ärztlichen Untersuchungen müssen

    • bis zum 45. Lebensjahr des Betriebsbediensteten alle 5 Jahre und
    • ab dem 45. Lebensjahr des Betriebsbediensteten alle 3 Jahre

    wiederholt werden. Die Untersuchungsintervalle können im Einzelfall aufgrund des Untersuchungsergebnisses auch verkürzt werden.

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