Seilbahnen, Fachgruppe
Bahnärztlicher Befund für Betriebsbedienstete öffentlicher Seilbahnen
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01.02.2024
Laut Personalerlass 2014 ist die gesundheitliche Eignung für das Betriebspersonal von öffentlichen Seilbahnen von einem Bahnarzt festzustellen. Die ärztlichen Untersuchungen müssen
- bis zum 45. Lebensjahr des Betriebsbediensteten alle 5 Jahre und
- ab dem 45. Lebensjahr des Betriebsbediensteten alle 3 Jahre
wiederholt werden. Die Untersuchungsintervalle können im Einzelfall aufgrund des Untersuchungsergebnisses auch verkürzt werden.