Seilbahnen, Fachgruppe

Bahnärztlicher Befund für Betriebsbedienstete öffentlicher Seilbahnen

Formular zum Download

Lesedauer: 1 Minute

01.02.2024

Laut Personalerlass 2014 ist die gesundheitliche Eignung für das Betriebspersonal von öffentlichen Seilbahnen von einem Bahnarzt festzustellen. Die ärztlichen Untersuchungen müssen

  • bis zum 45. Lebensjahr des Betriebsbediensteten alle 5 Jahre und
  • ab dem 45. Lebensjahr des Betriebsbediensteten alle 3 Jahre

wiederholt werden. Die Untersuchungsintervalle können im Einzelfall aufgrund des Untersuchungsergebnisses auch verkürzt werden.

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    EMPFEHLUNG: Freifahrt für Mitarbeiter:innen des Lawinenwarndienstes bzw. der zugehörigen Wetterstationen
    Weiterlesen