Die Pauschalreiserichtlinie/Das Pauschalreisegesetz
Alle Infos zum österreichischen Pauschalreisegesetz
Lesedauer: 2 Minuten
Die neue Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen ersetzt die bisherige Richtlinie (90/314/EWG über Pauschalreisen.
Die Überarbeitung der alten Richtlinie aus dem Jahr 1990 war aus Sicht der Europäischen Kommission notwendig, um den Anforderungen des Internet-Zeitalters (Erfassung von Buchungsvorgängen im Internet) und der damit notwendigen Anhebung und Vereinheitlichung des Verbraucherschutzniveaus Rechnung zu tragen. Im Wesentlichen entsprechen die Änderungen aber der bisherigen Rechtsprechung der österreichischen Gerichte bzw. des europäischen Gerichtshofes. Klassische Reiseveranstalter sind gegenüber stationären Reisebüros, abgesehen von den neuen Informationspflichten, kaum von Änderungen betroffen.
Durch die neue Richtlinie wurde der Pauschalreisebegriff neu definiert und mit den verbundenen Reiseleistungen eine neue Kategorie eingeführt. Zusätzlich wurde der Umfang der Reiseleistungen erweitert. Darüber hinaus erfolgen durch die neue Richtlinie wichtige Klarstellungen in Bezug auf „andere touristische Leistungen“.
Zur innerstaatlichen Umsetzung der zivilrechtlichen Vorgaben der neuen Richtlinie wurde ein eigenes Gesetz, das
Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz – PRG) BGBl. I Nr. 50/2017 erlassen. Das PRG ist mit 1. Juli 2018 in Kraft getreten und ist auf Verträge anwendbar, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen wurden. Für die Umsetzung der Verpflichtungen zur Insolvenzabsicherung wird die bisherige Reisebürosicherungsverordnung novelliert.
Broschüren
- Broschüre "Pauschalreiserecht neu"
- Infobroschüre für Counterkräfte
Merkblätter
- Merkblatt zum Pauschalreisegesetz
- Merkblatt A: Zusammenfassung über die wichtigsten Geschäftsfälle
- Merkblatt B: Die 5 Fallgruppen
- Merkblatt C: Entscheidungsbäume
- Checkliste zu Informationspflichten
Muster
- Geschäftsreisen auf Grundlage eines Rahmenvertrages
- Muster Pauschalreisevertrag
- Muster für Reise- und Geschäftsbedingungen (Passwort erforderlich)
Webinar & Vorträge
Rechtliches
- Pauschalreisegesetz
- Pauschalreiserichtlinie
- Protokolle der Umsetzungsworkshops der EU-Kommission
- Pauschalreiseverordnung und Insolvenzabsicherung
Standardinformationsblätter
- Merkblatt zu Standardinformationsblättern
- Ausfüllhilfe für Standardinformationsblätter
- Ausgefüllte Muster Standardinformationblätter finden Sie bei unserem Webinar.
Pauschalreisen | Deutsch | Englisch |
Fälle in denen ein Hyperlink zur Informationserteilung | Anhang I Teil A | |
Fälle in denen kein Hyperlink verwendet wird (stationärer Vertrieb) | Anhang I Teil B | Annex I Part B |
Fälle der verlinkten Onlinebuchung (Click-through-Buchung) | Anhang I Teil C | Annex I Part C |
Verbundene Reiseleistungen | Deutsch | Englisch |
Fälle in denen der Unternehmer, der online angebotene verbundene Reiseleistungen vermittelt, ein Beförderer ist, der ein Ticket für Hin- und Rückbeförderung verkauft (z.B. Airline, Busunternehmer). | Anhang II Teil A | Annex II Part A |
Fälle in denen der Unternehmer, der online angebotene verbundene Reiseleistungen vermittelt, kein Beförderer ist, der ein Ticket für Hin- und Rückbeförderung verkauft. | Anhang II Teil B | Annex II Part B |
Fälle in denen Verträge bei gleichzeitiger physischer Anwesenheit von Unternehmer und Reisenden geschlossen werden. Der Unternehmer ist kein Beförderer, der ein Ticket für die Hin- und Rückbeförderung verkauft. | Anhang II Teil C | Annex II Part C |
Verbundene Reiseleistung durch gezielte Onlinevermittlung | Deutsch | Englisch |
Fälle in denen der Unternehmer, der online angebotene verbundene Reiseleistungen vermittelt, ein Beförderer ist, der ein Ticket für Hin- und Rückbeförderung verkauft. | Anhang II Teil D | Annex II Part D |
Fälle in denen der Unternehmer, der online angebotene verbundene Reiseleistungen vermittelt kein Beförderer ist, der ein Ticket für Hin- und Rückbeförderung verkauft. | Anhang II Teil E | Annex II Part E |
Verbundene Reiseleistung durch gezielte Vermittlung im stationären Bereich | Deutsch | |
Streng genommen gibt es für die gezielte Vermittlung im stationären Bereich kein eigenes Formblatt. Deshalb hat der Fachverband selbst ein passendes Formblatt erstellt. Alternativ können auch die Formblätter der gezielten Onlinevermittlung mit einem entsprechenden Hinweis, dass es den im Formblatt genannten Link aufgrund der stationären Buchung nicht gibt, verwendet werden. | Formblatt |
Als Hyperlink zur "Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form" können Sie folgenden Link verwenden:
www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz
Literaturempfehlungen
Stand: 18.04.2024