Hotellerie, Fachgruppe
Dienstzettel – Änderungen ab 28.3.2024
Neuerungen gelten für neue Dienstverhältnisse
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08.04.2024
Die Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen führt zu einer Erweiterung des Dienstzettels. Neu ist weiters, dass ein Dienstzettel auch dann auszustellen ist, wenn das Arbeitsverhältnis einen Monat oder kürzer dauert.
Die Neuerungen gelten für Dienstverhältnisse, die ab dem 28. März 2024 beginnen.
Wird kein Dienstzettel ausgestellt bzw. liegt kein entsprechender Arbeitsvertrag vor, droht eine Verwaltungsstrafe.
Detaillierte Informationen sowie einen Musterdienstzettel finden Sie auf unserer Homepage.