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Starke Stimme in herausfordernden Zeiten

Seit 5 Jahren sorgt der Standortanwalt in Tirol für einen Ausgleich von ökologischen und ökonomischen Interessen. Das ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wichtig.

Lesedauer: 3 Minuten

Aktualisiert am 05.03.2025

Manche Dinge kommen gerade zur rechten Zeit: Seit 5 Jahren gibt es nun die in der Wirtschaftskammer angesiedelte Standortanwaltschaft, die als starke Stimme für den Wirtschaftsstandort Tirol auftritt. Gerade in diesen 5 Jahren voller Herausforderungen und Umbrüche war das besonders wichtig. Die Pandemie, der Ukrainekrieg und nun die gestörten transatlantischen Beziehungen – das alles belastet die Betriebe und macht es erforderlich, verstärkt auf die Standortqualität zu achten. Häufig wird die Standortanwaltschaft nur als Thema der Wirtschaft wahrgenommen – das greift viel zu kurz. Für Betriebe bedeutet ein guter Standort, dass sie effizient arbeiten, wachsen und international konkurrenzfähig bleiben können. „Das wirkt sich auch unmittelbar auf den Arbeitsmarkt und damit auf die breite Bevölkerung aus: Wenn Unternehmen erfolgreich sind, schaffen sie Arbeitsplätze. Ein attraktiver Standort fördert auch Neugründungen und Betriebsansiedlungen, was langfristig Wohlstand und wirtschaftliche Stabilität für ganz Tirol absichert“, unterstreicht Standortanwalt Stefan Garbislander.

Regionalwirtschaftliche Effekte

Volkswirtschaftliche und wirtschafts-politische Auswirkungen im Vordergrund
Seit 2019 vertritt Stefan Garbislander mit seinem Team, bestehend aus Veronika Schuler, Clemens Braun und Catharina Jahn, die Interessen des Standorts in Tirol. In Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) stehen für ihn volkswirtschaftliche und standortpolitische Auswirkungen an der Verwirklichung eines Vorhabens im Vordergrund. „Wir sind nicht der Anwalt von Projektbetreiber:innen und bewerten diese Vorhaben auch nicht aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Wenn die regionalwirtschaftlichen Effekte wie Auswirkungen auf die Arbeitsplätze, die Einkommen und die Wertschöpfung positiv sind, setzten wir uns intensiv für Projekte ein“, betont Garbislander. In seiner Funktion hat der Standortanwalt Parteistellung im UVP-Verfahren. Das bedeutet, dass er in Verfahren Stellung nehmen, Gutachten vorlegen und Rechtsmittel einlegen kann.

Naturschutzverfahren

Auf Antrag der Tiroler Wirtschaftskammer wurde diese Parteistellung nunmehr erheblich ausgeweitet. Seit der letzten Novelle des Tiroler Naturschutzgesetzes im November 2024 ist der Standortanwalt auch Partei in Naturschutzverfahren, in denen die Landesregierung zur Entscheidung zuständig ist. Das umfasst den Großteil der Verfahren – nur etwa 10 % aller Verfahren betreffen Großprojekte mit UVP-Pflicht. Darunter fallen beispielsweise die Erweiterung bzw. Erneuerung von Liftanlagen, Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an Kraftwerken oder die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Seit Inkrafttreten der Novelle konnte die Tiroler Standortanwaltschaft ihre umfassende Expertise in mehr als 40 Naturschutzverfahren im Interesse des Standorts abgeben. Diese Neuerung stärkt die Position der Wirtschaft nachhaltig und trägt dazu bei, dass die Interessen den Standort betreffend angemessen berücksichtigt werden.

Stefan Garbislander
3 Fragen an Standortanwalt Stefan Garbislander

Herr Garbislander – warum braucht es einen Standortanwalt?

Es geht um Fairness. Ohne Standortanwaltschaft war jede Projektwerber:in alleine und stand einer gut organisierten Riege aus Projektgegner:innen, häufig Umwelt-NGOs, gegenüber. Die öffentlichen standort- und wirtschaftspolitischen Interessen an der Verwirklichung eines Vorhabens gerieten dem gegenüber weitgehend ins Hintertreffen. Wir sorgen durch unsere Tätigkeit für mehr Gleichgewicht in UVP-und Naturschutz-Verfahren.

Worin lagen Ihre größten Erfolge?

Die Standortanwaltschaften konnten in der letzten Novelle des UVP-Gesetzes eine Beschleunigung für Projekte der Energiewende erreichen. Auch die Ausweitung unserer Tätigkeit auf Verfahren nach dem Tiroler Naturschutzgesetz war ein wichtiger Schritt.

In welchen Bereichen braucht es aus Ihrer Sicht noch Verbes-serungen?

Auch Behördenverfahren nach dem Tiroler Naturschutzgesetz brauchen bei Projekten der Energiewende einen Beschleunigungsmodus. Und es muss sichergestellt werden, dass Verfahren nicht durch neue, taktische Eingaben künstlich in die Länge gezogen werden können. Auch die Berichtspflichten für Unternehmen – etwa im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung oder der Taxonomieverordnung – müssen kritisch hinterfragt werden. Damit ist großer Aufwand für die Betriebe verbunden, der letztlich den Standort schwächt.