Lichtblick für die Eigenheimfinanzierung
Was bringt die Wohnbau-Offensive des Bundes?
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Am 20.03.2024 hat der Nationalrat ein Wohn- und Baupaket zur Förderung des Wohnbaus verabschiedet, das das Schaffen von leistbarem Wohnraum und das Begründen von Eigentum unterstützen soll: Eine Milliarde Euro für Bau und Sanierung, 500 Mio. Euro zusätzlich für Darlehen zur Wohnbauförderung und – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr. Wird die Eigenheimfinanzierung damit wieder leistbarer?
2024 bis 2026 unterstützt der Bund die Länder bei der Schaffung zusätzlicher leistbarer Eigentums-, Miet- und Mietkaufwohnungen. Mit der Investition von 1 Mrd. Euro in den gemeinnützigen Wohnbau sollen etwa 20.000 neue Wohneinheiten und 5.000 sanierte Wohnungen auf den Markt kommen. „Das Wohnbaupaket hilft all jenen, die bauen oder sich Wohnraum schaffen wollen. Es ist zudem ein Impulsgeber für die strauchelnde Baubranche und alle davon abhängigen nachgelagerten Gewerke“, erklärt Dr. Michael Posselt – Fachgruppenobmann der Sparte Finanzdienstleister der WK Tirol.
Zinsdeckel von 1,5 % bis 2028
Außerdem können die Bundesländer zusätzliche Darlehen zur Wohnbauförderung in der Höhe von 500 Mio. Euro aufnehmen. Durch die Zuschüsse des Bundes wird die effektive Zinsbelastung der Länder bis zum Jahr 2028 mit 1,5 % p.a. gedeckelt. Das befähigt wiederum die Länder, zweckgebundene Wohnbauförderungsdarlehen in Höhe von max. 200.000 Euro mit einem max. Zinssatz von 1,5 % und einer Förderlaufzeit von 25 Jahren zu vergeben. Alternativ werden auch Zinszuschüsse der Länder für Wohnbaukredite bei anderen Banken unterstützt. „Unklar ist jedoch bis dato, wie es mit dem Zinssatz ab 2028 weitergeht. Deshalb ist es wichtig, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für die Zinsstützungen zur Gänze ausgeschöpft werden“, so Christoph Kirchmair, der stellvertretende Fachgruppen-Obmann der Sparte Finanzdienstleister der WK Tirol.
Weiters kommt es zu steuerlichen Anreizen für ökologische Sanierungen, zur temporären Streichung der Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühr sowie zur Ausweitung des Wohnschirms und des Reparaturbonus.
Befreiung von der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr bei dringendem Wohnbedürfnis
Teil dieses Wohn- und Baupaketes sind Anreize zur Eigentumsbildung. Temporär entfällt die Grundbucheintragungsgebühr für Immobilien bis zu einem Wert von 500.000 Euro, sofern der Kaufpreis 2 Millionen Euro nicht übersteigt. Entsprechend entfallen auch die Pfandrechtseintragungsgebühren bis zur selben Bemessungsgrundlage. Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Von dieser Regelung ausgenommen sind Immobilien aus Erbschaften oder Schenkungen.
Fazit: Die in Aussicht gestellten Zinssenkungen und eine sinkende Nachfrage bewirken eine spürbare Entspannung auf dem Immobilienmarkt mit leicht rückgängigen Preisen bei Wohn- und Büroimmobilien in 1b-Lagen und in der Peripherie. In Kombination mit der durch die Länder gestützten „Wohnbau-Offensive“ lassen sich die aktuellen Entwicklungen durchaus als positives Signal für die Eigenheimfinanzierung werten. Alle Details zu den aktuellen Änderungen erhalten Konsumentinnen und Konsumenten bei einer Beratung durch unabhängige Expertinnen und Experten - die gewerblichen Finanzdienstleister oder Vermögensberater.