Neue Meisterinnen und Meister als Qualitätsgaranten
Spartenobmann Jirka zum Entfall der Gebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen: „Der Meisterausbildung wird zunehmend auch von politischer Seite jene Wertschätzung zuteil, die ihr gebührt!“
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Im Gewerbe und Handwerk ist eine abgeschlossene Meisterausbildung ein untrügliches Zeichen für hohes fachliches Können und praktische Erfahrung. Meisterinnen und Meister haben eine mehrjährige Berufsausbildung absolviert und anschließend eine intensive Weiterbildung durchlaufen, die sowohl theoretische als auch praktische Prüfungen umfasst. Sie sind somit bestens gerüstet, um anspruchsvolle Aufgaben in ihrem jeweiligen Handwerksberuf zu übernehmen und qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten.
In den vergangenen zwölf Monaten haben mehr als 400 Tirolerinnen und Tiroler in 35 verschiedenen Berufszweigen die Meisterausbildung erfolgreich abgeschlossen. Am vergangenenen Freitag wurde diese Leistung im Conress Innsbruck gebührend gefeiert und gewürdigt. Bei der „Gala der Meister“ konnten die Jungmeisterinnen und Jungmeister im Beisein zahlreicher Ehrengäste ihre Meister- und Befähigungsurkunden entgegennehmen.
Höchste Qualifikationsstufe im Gewerbe und Handwerk
Dazu gratulierte Franz Jirka, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Tiroler Wirtschaftskammer, sehr herzlich: „Meisterinnen und Meister fallen nicht vom Himmel – zum Glück nicht, sondern sie sind engagiert einen herausfordernden Weg gegangen, an dessen Ende der Meistertitel steht. Er macht für alle in ihrer Umgebung sichtbar: Hier ist jemand vom Fach, der für kompromisslose Qualität, regionalen Bezug sowie authentische Produkte und Dienstleistungen steht. Ich bin als Spartenobmann sehr stolz darauf, dass unsere Jungmeisterinnen und -meister einer langen Tradition weitere Zukunft verleihen werden.“Wichtige Schritte zur Förderung des berufspraktischen Bildungswegs.
Steigende politische Wertschätzung
In diesem Zusammenhang freut sich Jirka, dass der Meisterausbildung zunehmend auch von politischer Seite jene Wertschätzung zuteil wird, die ihr gebührt. „Hier hat sich in den vergangenenen Jahren Gott sei Dank einiges getan. Bereits 2018 wurden alle Meisterprüfungsordnungen auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) eingestuft – gleiches gilt mittlerweile für 31 Befähigungsprüfungsordnungen. Damit sind diese beruflichen Top-Qualifikationen gleichwertig zum akademischen Bachelor. Seit 2020 ist der Meistertitel eintragungsfähig in öffentlichen Urkunden und darf vor dem Namen geführt werden. Und gerade vor Kurzem wurde bestätigt, dass die Gebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen künftig wegfallen, was für die Absolventinnen und Absolventen eine deutliche finanzielle Entlastung bedeutet“, so der Spartenobmann, der feststellt: „Das alles sind wichtige Schritte auf dem Weg zum Ziel, den berufspraktischen Bildungsweg so attraktiv wie möglich zu gestalten. Mit der Höheren Beruflichen Bildung, die es möglich machen wird, dass von der Lehre ausgehend auch die NQR-Stufen 7 und 8 erreicht werden, folgt hoffentlich schon bald der nächste Meilenstein."