Bäder-Offensive: 75 Mio. Euro für Neubauten, Sanierung und laufenden Betrieb
„Auch wenn wir nach wie vor eine Aufstockung des Betrages fordern, kann sich das Ergebnis angesichts der knappen Kassen im Land in einem ersten Schritt durchaus sehen lassen“, fasst Ulrich Mayerhofer, Berufsgruppenobmann der Tiroler Bäder, die kürzlich vom Land beschlossene neue Förderrichtlinie für die Tiroler Bäder zusammen.
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Erfreuliche Neuigkeiten für die Tiroler Bäder: Das Land Tirol hat für die nächsten fünf Jahre ein 75 Mio. Euro schweres Bäderfinanzierungspaket geschnürt. „Ein tolles Paket, wenn man bedenkt, dass vom Land in vielen anderen Bereichen gespart wird“, zeigt sich Ulrich Mayerhofer, Berufsgruppenobmann der Tiroler Bäder, zufrieden.
Förderung für Neubauten und Sanierungen
Wie von der Wirtschaftskammer gefordert, sieht die Förderrichtlinie drei Säulen vor: Neubauten werden künftig mit einem Fördersatz von 45 % der förderbaren Kosten unterstützt. Dabei werden Kosten zwischen 10 Mio. und 30 Mio. Euro gefördert. Nicht berücksichtigt bei Neubauten werden allerdings die Kosten für Gastrobereiche sowie Beträge die 30 Mio. Euro überschreiten. „Für ein Neubauprojekt mit anrechenbaren Kosten von 30 Mio. Euro beträgt die Bäderförderung somit 13,5 Mio. Euro“, so Mayerhofer. Das bedeutet aber nicht, dass den Rest der Bauherr alleine tragen muss. In den Verhandlungen konnte erreicht werden, dass es neben Einzelfallentscheidungen über die 45 % auch eine Kombination mit weiteren Förderungsmitteln, wie z.B. aus dem Gemeindeausgleichsfonds der Wirtschaftsförderung oder Beteiligungen durch die regionalen Tourismusverbände geben kann. Axams zeigt zudem mit ihrem Neubauprojekt vor, dass sich auch Umlandgemeinden finanziell an ihrem Neubauprojekt beteiligen.
Sanierungskosten werden mit einem Fördersatz von 40 % unterstützt. Hier beträgt die Förderbandbreite 2 Mio. bis 9 Mio. Euro. Für die Berufsgruppe der Bäder stellt die Untergrenze allerdings einen Wermutstropfen dar. „Kaum eine der Standortgemeinden von Hallenbädern kann bei der derzeitigen Finanzlage in einem Jahr 2 Mio. Euro für Sanierungsarbeiten – auch wenn sie dringend erforderlich sind – aufbringen. Als Kompromiss wurde in die Förderrichtlinie hinein reklamiert, dass Sanierungsprojekte über den gesamten Förderzeitraum von fünf Jahren geplant und kumuliert werden können. Jährliche Sanierungen von durchschnittlich 400.000 Euro werden damit förderungswürdig“, erklärt Michael Kirchmair, Berufsgruppenobmann-Stv. der Tiroler Bäder. Sanierungen von Freischwimmbädern erhalten einen Fördersatz von 20 % bei einem Förderrahmen zwischen 2 Mio. und Euro 8 Mio. Euro.
Unterstützung des laufenden Betriebs
Die dritte und mindestens ebenso wichtige Säule der Bäderförderung stellt der jährliche Betriebsbeitrag in der Höhe von 5 Mio. Euro pro Jahr dar. Die in der Bäderstudie anerkannten Hallenbäder erhalten einen jährlichen Betriebsbeitrag, der sich aus zwei Elementen zusammensetzt: Erstens aus dem Sockelbeitrag von 100.000 Euro, der jedem Tiroler Hallenbad mit regionaler Bedeutung zugesprochen wird. Zweitens erhalten die Hallenbäder eine Förderung, die einerseits vom Ausmaß der Wasserfläche abhängt, die für Schwimmkurse genutzt werden kann, und andererseits aus der Anzahl der im jeweiligen Bad tatsächlich durchgeführten geförderten Schwimmkurse und den damit verbundenen Gratiseintritten ermittelt wird. Abhängig vom jeweiligen Hallenbad kann dieser Beitrag jährlich nochmals bis zu 150.000 Euro betragen.
„Der Schwerpunkt der Bäderförderung liegt auf der Sicherung der Bäderversorgung in Tirol. Durch die Deckelung der Förderung vor allem bei Neubauten, wird die Finanzierung von Luxusanlagen eingeschränkt und der Neubau und Erhalt durch Sanierungen von regionalen Hallenbädern, die in erster Linie der Bevölkerung zum Erwerb der Schwimmkenntnissen und zur Erhaltung der Gesundheit dienen, sichergestellt. Aufgabe des neuen Bäderbeirates, der die Vergabe der Bäderförderung der Landesregierung empfehlen wird, ist es, die bereitgestellten Mittel in Höhe von 75 Mio. Euro zielgerichtet so zu verteilen, dass die angestrebten Neubauten realisiert und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden können“, betont Michael Kirchmair abschließend.
Weiters bedankt sich die Berufsgruppe der Bäder vor allem beim Tiroler Gemeindeverband, welcher in der Erstellung der Förderrichtlinie maßgeblich und gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Tirol im Sinne der Gemeinden mitgewirkt hat.