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Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachgruppe

Codes of Conduct für Versicherungsmakler:innen

Datenschutz Verhaltensregeln gemäß Artikel 40 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Lesedauer: 1 Minute

06.03.2025

Die brachte für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten viele neue Herausforderungen und auch große Rechtsunsicherheit mit sich.

Der Fachverband Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten hat Zusammenarbeit mit Vertretern der Branche sowie der Bundessparte Information und Consulting der WKÖ Verhaltensregeln  gemäß Artikel 40 (DSGVO) erstellt.

Zertifikat Codes of Conduct - Muster
© Fachverband der Versicherungsmakler

Diese Verhaltensregeln wurden im August 2021 von der Datenschutzbehörde genehmigt und sollen Rechtsunsicherheiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beseitigen.

Der Fachverband hat zu diesem  für Versicherungsmakler auch eine  erstellt.

Gemäß Artikel 41 DSGVO wurden unabhängige, von der Datenschutzbehörde akkreditierte Stellen eingerichtet, die mit der Überwachung jener Berufsberechtigten betraut sind, die sich zur Einhaltung der Verhaltensregeln verpflichtet haben.

Mit Bescheid vom 10. Juni 2022 wurden seitens der Datenschutzbehörde folgende Unternehmen als derartige Überwachungsstellen akkreditiert:

Unternehmen und Organisationen, die ihren Sitz in Österreich und eine Gewerbeberechtigung nach § 94 Z 76 GewO als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten haben, können sich für ein Überwachungsverfahren anmelden.

Mit der Anmeldung zu einem sogenannten Audit hat das Maklerunternehmen die Möglichkeit, ein offiziell anerkanntes Zertifikat und ein Gütesiegel durch eine unabhängige Prüfinstanz zu erwerben, das die ordnungsgemäße Einhaltung der Codes of Conduct, insbesondere den DSGVO-konformen Umgang mit Adressen und personenbezogenen Daten, bescheinigt. 

Zertifiziert nach CoC Datenschutz Versicherungsmakler:

Für nähere Informationen sowie zur Anmeldung für das Überwachungsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an die beiden Überwachungsstellen Austrian Standards plus GmbH und IDR Datenschutz Compliance e.G.

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