Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachgruppe

Berufsbild des Versicherungsmaklers

Zugangsvoraussetzungen und Tätigkeitsprofil

Lesedauer: 1 Minute

Der Beruf des Versicherungsmaklers und Beraters in Versicherungsangelegenheiten (kurz: Versicherungsmakler) ist eine gewerbliche Tätigkeit (§94 Z 76 Gewerbeordnung) und an die erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung gebunden. Der Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Experte in sämtlichen Versicherungsfragen.

Nach Prüfung der individuellen Risikosituation kann er auf sämtliche am österreichischen Markt verfügbaren Versicherungsprodukte zurückgreifen und ist sogar gesetzlich (Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB) verpflichtet, seinem Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln.

Die Aufgaben des Versicherungsmaklers umfassen je nach Beauftragung insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • angemessene Analyse der Risiken des Versicherungskunden
  • Erstellung eines angemessenen Deckungskonzeptes
  • Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes
  • Prüfung von Polizzen und Prämienvorschreibungen
  • Unterstützung im Schadensfall

Da der Versicherungsmakler nicht für einzelne Versicherungsanbieter arbeitet, steht er grundsätzlich auf Kundenseite und hilft  insbesondere im Versicherungsschadensfall zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Versicherungsunternehmen. 

Stand: 13.03.2023

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