Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (ehemals Nahversorgungsgesetz) im Lebensmittelhandel
Österreichische Umsetzung der EU-UTP-Richtlinie
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Am 31.12.2021 wurde die Novelle des ehemaligen Nahversorgungsgesetzes (nunmehr "Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz – FWBG" genannt) kundgemacht, mit der in Österreich die EU-UTP-Richtlinie umgesetzt wird. Erklärtes Ziel der Richtlinie ist es, landwirtschaftliche Erzeuger vor unfairen Geschäftspraktiken zu schützen.
Nachdem die komplizierte Rechtslage es mitunter schwierig machen kann, die eigene Betroffenheit abzuschätzen, haben wir ein Merkblatt erstellt, welches es einem ermöglicht in sechs Schritten Überlegungen zum eigenen österreichischen Handelsunternehmen anzustellen und allenfalls notwendige Aktionen zu treffen: Zum Merkblatt (PDF)
Zu beachten sind folgende Zeitpunkte:
- Anhang I und Anhang II sind seit 1. Jänner 2022 in Kraft. Alle neuen Verträge müssen ihnen entsprechen.
- Bereits bestehende Liefervereinbarungen müssen bis zum 1. Mai 2022 mit den neuen Vorschriften in Einklang gebracht werden.
- Geldbußen für Zuwiderhandlungen können gem. § 6 Abs. 2 ab 1. Mai 2022 verhängt werden.
Stand: 10.01.2022