Ausbildungsvorschriften: Orientierung für die betriebliche Lehrausbildung

Das verbindliche Grundkonzept der betrieblichen Ausbildung für jeden einzelnen Lehrberuf bilden die Ausbildungsvorschriften vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

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Für jeden einzelnen Lehrberuf hat das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Ausbildungsvorschriften erlassen. Diese sind das verbindliche Grundkonzept der betrieblichen Ausbildung und garantieren die Einhaltung eines bundeseinheitlichen Mindeststandards.

Die Ausbildungsvorschriften beinhalten im Wesentlichen das Berufsbild, die Prüfungsordnung und die Verhältniszahlregelung (nur bei Abweichung von den gesetzlichen Bestimmungen).

1. Das Berufsbild
Das Berufsbild enthält neben persönlichen und sozialen Kompetenzen auch alle wesentlichen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, die den Lehrlingen während der Ausbildung vermittelt werden müssen. Es handelt sich dabei um Mindestanforderungen. Selbstverständlich ist es also auch möglich, mehr berufswichtige Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln als unbedingt notwendig.

Bei den „normalen“ Lehrberufen und bei den Schwerpunktlehrberufen sind die Berufsbildpositionen nach Lehrjahren gegliedert. Bei den Modullehrberufen sind die einzelnen Kenntnisse und Fertigkeiten den jeweiligen Modulen zugeordnet.

2. Die Verhältniszahlen

Bei der Aufnahme von Lehrlingen sind außerdem die Verhältniszahlen zu beachten. Diese sollen sicherstellen, dass sich sowohl genügend Fachkräfte als auch genügend Ausbilder um die Lehrlinge kümmern.

Die Verhältniszahlen regeln:

  • …wie viele fachlich einschlägig ausgebildete Personen für eine bestimmte Anzahl von Lehrlingen notwendig sind. Als fachlich einschlägig ausgebildet gelten neben den Lehrberechtigten (Betriebsinhaber; bei Gesellschaften der Geschäftsführer) jene Mitarbeiter, die die Lehrabschlussprüfung oder eine entsprechend lange Schulausbildung absolviert bzw. auch Personen, die eine längere einschlägige berufliche Praxis nachweisen können

  • wie viele Ausbilder für eine bestimmte Anzahl von Lehrlingen im Betrieb zu beschäftigen sind. Ausbilder ist jede fachlich einschlägig ausgebildete Person mit Ausbilderqualifikation. Diese pädagogisch/methodischen und rechtlichen Kenntnisse werden zum Beispiel durch einen 40-stündigen Ausbilderkurs mit anschließendem Fachgespräch nachgewiesen. Die Kurse werden vom WIFI Tirol angeboten.

Die Verhältniszahl muss zum Zeitpunkt des Eintritts des Lehrlings stimmen. Nachträgliche Änderungen im Personalstand haben keinen Einfluss mehr auf den Bestand des Lehrvertrags. Lehrlinge, die sich bereits in den letzten Monaten ihrer Lehrzeit befinden, werden auf die Verhältniszahl nicht mehr gezählt.

Antrag auf Erhöhung der Lehrlingshöchstzahlen
Ist die Lehrlingshöchstzahl erreicht, dann darf grundsätzlich kein weiterer Lehrling aufgenommen werden. Die Lehrlingsstelle, welche die Einhaltung der Verhältniszahlen zu überprüfen hat, muss die Eintragung solcher Lehrverträge verweigern.

Allerdings hat der Lehrberechtigte die Möglichkeit, einen Antrag auf Erhöhung der Verhältniszahl in Bezug auf die fachlich einschlägig ausgebildeten Personen (nicht die Ausbilder!) zu stellen.

Dieser Antrag ist an die Lehrlingsstelle vor Aufnahme von zusätzlichen Lehrlingen zu richten.

Dem Antrag wird stattgegeben, wenn

  • trotz erhöhter Lehrlingszahl eine sachgemäße Ausbildung zu erwarten ist
  • die Ausbildung von Lehrstellenbewerbern in dem betreffenden Lehrberuf sonst nicht gewährleistet wäre und dies in einem Gutachten des Landesberufsausbildungsbeirats festgestellt wird.


Die Aufnahme der zusätzlichen Lehrlinge darf erst nach Vorliegen des positiven Bescheids erfolgen.

3. Die Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung enthält Informationen über Ablauf und Inhalt der Lehrabschlussprüfung. Diese gliedert sich in eine theoretische und eine praktische Prüfung. Wobei der theoretische Teil der Prüfung entfällt, wenn der Prüfungswerber das positive Abschlusszeugnis der Berufsschule vorweisen kann oder wenn er eine fachverwandte Berufsbildende Mittlere oder Höhere Schule erfolgreich abgeschlossen hat.

Die Ausbildungsvorschriften sämtlicher Lehrberufe finden Sie auf www.tirol-lehrling.at beim Thema Lehrlingsausbildung.

Expertentipp von Helmut Wittmer, Bildungsabteilung in der Wirtschaftskammer Tirol
Mit dem Berufsbild hat der Ausbilder ein Instrument zur Hand, das ihn bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ganz wesentlich unterstützt. Es empfiehlt sich auf der Basis des Berufsbildes einen Ausbildungsplan zu erstellen, in dem auf die speziellen betrieblichen Anforderungen eingegangen wird. Damit wird eine Erfolgskontrolle ermöglicht, die für den Lehrbetrieb auch Rechtssicherheit in Bezug auf die ordnungsgemäße Ausbildung des Lehrlings bringt.
Unter www.tirol-lehrling.at – „Tipps für LehrlingsausbilderInnen“ finden Sie Vorlagen für Ausbildungspläne.


Stand: 30.09.2020